III.1.4. - Kinder- und Jugendhilfe

III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.1. - Handlungsfeld - Bildung und Aufklärung
III.1.4. - Kinder- und Jugendhilfe

Die pädagogischen Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Jugendhilfeeinrichtungen sind für das Thema geschlechtliche und sexuelle Vielfalt i.d.R. geschult, um adäquat auf mögliche Konflikte reagieren zu können. Das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) hat die Relevanz des Themenfeldes schon seit Längerem erkannt. In seinem Fortbildungsprogramm 2017 sind, wie in den Jahren zuvor auch, zahlreiche Veranstaltungen mit unterschiedlichsten sexualpädagogischen Inhalten enthalten.

Dabei unterscheiden sich die Anforderungen und konzeptionellen Grundlagen deutlich danach, in welchem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe gearbeitet wird. Zu beachten sind die Besonderheiten in Bezug auf die Kindertagesstätten aufgrund des Alters, der Hilfen zur Erziehung in Bezug auf das soziale Umfeld und den familiären Kontext sowie der Kinder- und Jugendarbeit mit ihren freiwilligen außerschulischen Bildungsangeboten. Des Weiteren liegt die Zuständigkeit für die Angebote und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe in der Regel bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte) und ihre Leistungen werden weitgehend von Trägern der freien Jugendhilfe und im Bereich der Kindertagesbetreuung auch von kreisangehörigen Gemeinden erbracht.

Damit das Thema LSBTTIQ* in den Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sichtbar gemacht werden kann, sollten dort u.a Informationsmaterialien externer Beratungsstellen mit LSBTTIQ*-Erfahrung ausgelegt werden, um über diese Informationen das Gespräch mit LSBTTIQ*-Jugendlichen oder deren Eltern suchen zu können. Des Weiteren sollten die Mitarbeiter*innen über Beratungsangebote und Fakten rund um das Thema LSBTTIQ* aufklären bzw. adäquate Beratungseinrichtungen empfehlen können. Grundlage ist die Kenntnis über Beratungsangebote, die qualifizierte und sensible Unterstützungsleistungen anbieten.

Ein wichtiger Schritt in Richtung bessere Erkennbarkeit in der Kinder- und Jugendhilfe ist die Thematisierung im Landes-Kinder und Jugendausschuss (LKJA) und in den kommunalen Kinder- und Jugendhilfeausschüssen. Beispielhaft sind hier die „Leitlinien zur geschlechtergerechten Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz im Land Brandenburg“ zu nennen, die 2013 im damaligen Landesjugendhilfeausschuss beschlossen wurden. In den Empfehlungen zur Umsetzung der Leitlinien ist vorgesehen, alle drei Jahre die Leitlinie zu diskutieren.

 

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