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Queeres Brandenburg
Landeskoordinierungsstelle
Wir gewinnen den Kampf um Vielfalt und Gleichstellung nicht in den Metropolen,
sondern in den Dörfern und Städten Brandenburgs.
 

I.1. - Allgemeine und Rechtliche Situationen von LSBTTIQ* im Land Brandenburg

I. - Einleitung
I.1. - Allgemeine und Rechtliche Situationen von LSBTTIQ* im Land Brandenburg

Brandenburg hat eine gute Tradition, für die Akzeptanz von Menschen mit unterschiedlicher geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung einzutreten. Bereits im Jahr 1992 wurde in der Brandenburgischen Landesverfassung das Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität verankert: Gemäß Art. 12 Abs. 2 der Brandenburgischen Landesverfassung darf „niemand… wegen der Abstammung, Nationalität, Sprache, des Geschlechts, der sexuellen Identität, sozialen Herkunft oder Stellung, einer Behinderung, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder aus rassistischen Gründen bevorzugt oder benachteiligt werden.“ Damit wurde der Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikels 3 des Grundgesetzes in einem weiten Sinn ausgelegt, lange vor der Diskussion zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auf Bundesebene.

Ausgehend von dieser verfassungsrechtlichen Vorgabe wurde im Land Brandenburg die rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung von LSBTTIQ* mit verschiedenen Maßnahmen vorangetrieben, zum Beispiel mit dem Landesausführungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) im Jahr 2001.

Ein weiterer Schritt zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften erfolgte mit dem Gesetz zur Anpassung des brandenburgischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsrecht (Brandenburgisches Lebenspartnerschaftsanpassungsgesetz – BbgLPAnG) vom März 2012. Damit wurden die eingetragenen Lebenspartnerschaften in allen Rechtsvorschriften des Landes neben der Ehe berücksichtigt.

Im Beschluss vom 9. Juni 2016 zum „Aktionsplan für Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, für Selbstbestimmung und gegen Homo- und Transphobie in Brandenburg“ stellte der Landtag fest, dass die rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung im Bereich LSBTTIQ* vorangetrieben werden soll (s. LT-DS 6/4295(ND)-B). Der Aktionsplan soll dazu beitragen, die bereits vorhandenen und vom Land geförderten Aktivitäten zusammenzuführen und den gesellschaftlichen Wandel hin zu Akzeptanz, Respekt, Wertschätzung und vor allem Dialog zu ermöglichen.

Der bisherigen positiven Entwicklung hin zu Gleichstellung und Anerkennung vielfältiger Lebensentwürfe stehen noch immer verschiedene Formen der Diskriminierung, Ausgrenzung, Ablehnung oder bisweilen sogar körperliche Gewalt entgegen. Dies trifft gerade auch in den ländlichen Regionen zu, wo die Angst vor Ausgrenzung oft noch größer ist als in den (Groß)Städten.
Die negativen Erfahrungen der betroffenen Personengruppen mindern ihre Lebensqualität und führen im schlimmsten Falle zu psychischen und physischen Erkrankungen. Sie erschweren das Leben von LSBTTIQ* innerhalb ihrer Familien, ihrem sozialen Umfeld, ihrem Arbeitsalltag und auf der Straße.

Die Förderung von Initiativen im LSBTTIQ*-Bereich wird durch zahlreiche Programme und Maßnahmenpakete der Landesregierung ergänzt, beispielsweise in den Feldern Familien- und Kinderpolitik, Gleichstellungspolitik, Seniorenpolitik und Behindertenpolitik. Diese bleiben auch weiterhin auf diese Zielgruppen ausgerichtet, beachten jedoch stärker die Belange von LSBTTIQ*.

Der vorliegende „Aktionsplan „Queeres Brandenburg“ soll dazu beitragen, die Bevölkerung über „geschlechtliche und sexuelle Vielfalt“ informieren, mit dem Ziel der Gleichstellung von LSBTTIQ* und dem Abbau von noch bestehenden Diskriminierungen.

 

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