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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.3. - Handlungsfeld - Selbstbestimmung und Selbsthilfe
III.3.2. - Ehrenamt
III.3.2.3. - Ehrenamtsversicherung
In Brandenburg ist etwa ein Drittel der Bürger*_*innen ehrenamtlich aktiv. Damit diese Menschen bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit vor Risiken abgesichert sind, hat die brandenburgische Landesregierung den Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz erweitert. Versichert sind hierüber all jene Ehrenamtlichen, Initiativen, Gruppen und Projekte, die ihre Tätigkeit in Brandenburg ausüben oder deren freiwillige Tätigkeiten von Brandenburg ausgehen (z.B. bei Exkursionen, Veranstaltungen etc.) und für die bisher kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz bestand.
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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.3. - Handlungsfeld - Selbstbestimmung und Selbsthilfe
III.3.2. - Ehrenamt
III.3.2.3. - Ehrenamtsempfang
Am ersten Sonnabend im Dezember jeden Jahres aus Anlass des Internationalen Tages des Ehrenamts laden die Präsidentin des Landtages und der Ministerpräsident rund 100 engagierte Ehrenamtliche aus Brandenburg zum „Ehrenamtsempfang“ ein, um ihnen zu danken. Die Ehramtlichen werden für die Leistungen in den Vereinen, der Freiwilligen Feuerwehr, in Beiräten, Bürgerinitiativen und Selbsthilfegruppen gewürdigt.
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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.3. - Handlungsfeld - Selbstbestimmung und Selbsthilfe
III.3.2. - Ehrenamt
III.3.2.2. - Ehrenamtskarte
Seit 2017 bieten Berlin und Brandenburg für Brandenburger und Berliner Freiwillige eine gemeinsame Ehrenamtskarte an. Sie ist ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für die geleistete Arbeit. Zahlreiche Partner*_*innen der Ehrenamtskarten wie Museen, Einzelhändler*_*innen, Gastronomiebetriebe, Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen sowie Dienstleistungsunternehmen gewähren den Karteninhabern*_*innen Vergünstigungen und Rabatte.
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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.3. - Handlungsfeld - Selbstbestimmung und Selbsthilfe
III.3.1. - Ehrenamt
III.3.2.1. - FreiwilligenPass
Das ehrenamtliche Engagement kann mit dem FreiwilligenPass bescheinigt werden. Er gibt Auskunft über Erfahrungen in bestimmten Tätigkeiten: Die Bescheinigung kann für den Berufseinstieg, das berufliche Fortkommen oder den Wiedereinstieg in das Berufsleben nützlich sein.
Der Brandenburger FreiwilligenPass besteht aus zwei Komponenten:
• einer Bescheinigung über das freiwillige bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement sowie
• einer Dokumentation der Teilnahme an besonderen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen.
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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.3. - Handlungsfeld - Selbstbestimmung und Selbsthilfe
III.3.2. - Ehrenamt
Ein Stützpfeiler der Selbsthilfestrukturen und das Rückgrat des Gemeinwesens ist das Ehrenamt. Aus diesem Grund ist das Ehrenamt wertzuschätzen und zu würdigen. Dafür stehen im Land Brandenburg zahlreiche Instrumente zur Verfügung, welche auch von den ehrenamtlich Tätigen im LSBTTIQ*- Bereich genutzt werden sollten. Wichtig dabei sind auch die Schulung von ehrenamtlich Tätigen und die Fortbildung zum Thema.
Ein Instrument zur Würdigung des Ehrenamts und Vernetzung von Ehrenamtsstrukturen ist beispielsweise die seit 2005 bestehende Koordinierungsstelle für bürgerschaftliches Engagement. Diese ist in der Staatskanzlei angesiedelt und dient allen Bürger*_*innen als Informationsquelle. Das Landesnetzwerk für bürgerschaftliches Engagement und Anerkennungskultur im Land Brandenburg wurde im Jahr 2013 gegründet. Es bündelt und optimiert die vorhandenen Ressourcen und Maßnahmen aus allen Teilen der Zivilgesellschaftlich und Politik. Auch Angelegenheiten von LSBTTIQ* sollen hier zukünftig stärker Berücksichtigung finden. Denn alle bürgerschaftlich Engagierten verdienen Dank und Anerkennung. Zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements stehen im Land Brandenburg folgende Maßnahmen zur Verfügung.


