Steuerschuld von Zwangsprostituierten

(17.12.2025, Carsten Bock)  KOK, der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. hat heute ein neues Rechts-Gutachten zur Steuerschuld von Betroffenen von Zwangsprostitution veröffentlicht.

Hintergrund ist, dass durch die Finanzämter Sexarbeitende auch aus Bordellbetrieben teilweise für die gesamten Steuerschulden oder Steuerschätzungen des Betriebes haften müssen und dann vor so hohen Steuerschulden stehen, dass sie hier vom Staat gezwungen werden, weiter in der Sexarbeit tätig zu sein, selbst wenn sie das garnicht (mehr) möchten.

Der Bundesfinanzhof hat das in einem Verfahren gegen LKW Fahrer - die unbewusst Zigaretten/Tabak über die Grenze gebracht haben - mal so formuliert: Der Überbringer (des Tabaks) ist halt für die Steuerschulden verantwortlich - es gehört zum Berufsrisiko eines LKW Fahrers. Er muss halt selbst dafür sorgen, dass ihm nichts untergeschoben wird.

Und so wenden es Finanzämter eben auch gegen Frauen in der Sexarbeit an.... Es ist wäre eben ihr Berufsrisiko, wenn sie in irgendwelchen Betrieben der Sexarbeit tätig sind, dass sie für die gesamten Steuern des Betriebes (mit) haften.

Deswegen hatte der KOK dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben, das heute vorgelegt wurde.
Long Story Short: Es gibt keine schnelle Lösung - das Problem besteht weiterhin und ließe sich nur durch Gesetzgebung lösen. Aber auch: Die Betroffenen brauchen persönliche Hilfe aus der sozialen Arbeit zur Bewältigung dieser Problematik zu der sie alleine zumeist nicht in der Lage sind.

Wichtig jedoch auch zu wissen - ein Sexkaufverbot würde daran nur wenig ändern, im Gegenteil - ja die Betriebe wären dann illegal und würden dann nicht mehr existieren. Aber die Frauen, die der Tätigkeit dann einzeln weiter nachgehen, ständen vor dem selben Problem - sogar noch vor einem viel grösserem - Im Strafverfahren gegen die dann strafbaren Freier könnte das Geld als Gewinn aus Straftaten eingezogen werden - und vorher trotzdem vom Finanzamt versteuert werden. O_Ton des Finanzamtes: Wenn ihnen das Gehalt nach dem Erhalt gestohlen wird, müssen sie darauf ja auch Steuern zahlen. Das könnten sie aber nur durch noch weitere Sexarbeit verdienen und müssten sogar selbst aktiv zur Vermeidung der Strafbarkeit des Täters beitragen, müssten letztendlich also dabei selbst Handlungen zustimmen, die sie sonst garnicht akzeptieren würden.

 


>>> Rechtsgutachten Steuerschuld von Zwangsprostituierten <<<

Der Text wurde erstmalig bei ver.di vereöffentlicht. Mit freundlicher Genehmigung Carsten Bock.

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