Förderung in 2020
Förderung: 1. Lottomittelrunde 2020/MSGIV
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die erste Lottomittelvergaberunde 2020 im Februar stattfinden wird. Lottomittelanträge können bis zum 12. Februar 2020 an das LASV eingereicht werden. Für die Vergabe von Lottomitteln des MSGIV gelten ab 2020 einige neue Regelungen, auf die ich an dieser Stelle aufmerksam machen möchte:
- Förderungen werden grundsätzlich auf das laufende Haushaltsjahr beschränkt, d. h. die beantragten Maßnahmen müssen spätestens am 31.12.2020 beendet sein,
- Personalausgaben sind ausschließlich für befristet eingestellte Projektmitarbeiterinnen/-mitarbeiter förderfähig,
- nicht gefördert werden Ausgaben für Catering. Die vollständigen Hinweise zur Lottomittelförderung und das aktuelle Antragsformular finden Sie auf der Homepage des MSGIV unter https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/service/foerderung-aus-lottomitteln/ .Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Referat 22: Familienpolitik, Antidiskriminierung, Queere Lebensweisen
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