Kampf für Parität in der Politik geht weiter
Landesverfassungsgericht erklärt Paritätsgesetz für nichtig
Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat heute das Brandenburger Paritätsgesetz für nichtig erklärt. Nach der Urteilsverkündung sagte Landesgleichstellungsbeauftragte Manuela Dörnenburg heute in Potsdam: „Die heutige Entscheidung zeigt uns deutlich: Auf unserem Weg hin zur Parität in der Politik sind wir noch lange nicht am Ziel. Das Urteil müssen wir jetzt akzeptieren, die Sache hat sich damit aber nicht erledigt. Wir werden die Begründung prüfen und dann unseren Kampf für die Gleichstellung in der Politik umso engagierter und motivierter fortführen. Entscheidend ist, dass ein diskriminierungsfreier und damit chancengleicher Zugang zu politischer Macht in Form eines Abgeordnetenmandates allen Staatsbürger*innen gewährleistet wird. Über 50 Prozent unserer Bevölkerung ist weiblich, aber politische Entscheidungen werden im Landtag von mehr als doppelt so vielen Männern wie Frauen getroffen.“
Dörnenburg betonte: „Mit dem Paritätsgesetz haben wir von Brandenburg aus die Debatte über Parität in Deutschland enorm vorangebracht. Das ist ein Erfolg. Es braucht aber mehr als das. Eine Quotierung per Gesetz ist nicht die beste Lösung, aber ohne kommen wir in der Gleichstellung einfach nicht voran. Freiwillige Selbstverpflichtungen sind zwar gut, lösen aber die strukturellen Benachteiligungen von Frauen nicht. Der Frauenanteil im Brandenburger Landtag hat sich bei den letzten drei Wahlen sogar immer weiter verschlechtert! Vor 16 Jahren hatten wir noch einen Frauenanteil von fast 41 Prozent, heute sind es kaum 32 Prozent. Deswegen brauchen wir eine gesetzliche Lösung, die alle Parteien dazu verpflichtet, ihre Wahllisten paritätisch zu besetzen. Und auch damit ist noch nicht garantiert, dass am Ende wirklich deutlich mehr Frauen in das Parlament einziehen können. Entscheidend dafür ist auch ein Kulturwandel in den Parteien.“
Dörnenburg verwies auch auf den Koalitionsvertrag der rot-schwarz-grünen Landesregierung: „Die Landesregierung bekennt sich klar zur Förderung der paritätischen Beteiligung von Frauen und Männern auf allen politischen Ebenen. Erklärtes Ziel war es, das anhängige Gerichtsverfahren zum Paritätsgesetz abzuwarten und das Gesetz gegebenenfalls an die Vorgaben des Landesverfassungsgerichts anzupassen. Das muss jetzt erfolgen.“
Nach intensiver Debatte hatte der Brandenburger Landtag am 31. Januar 2019 das Paritätsgesetz (auch Parité-Gesetz) beschlossen, um den Frauenanteil im Landesparlament zu erhöhen. Das von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN initiierte und gemeinsam mit den damaligen Regierungsfraktionen SPD und DIE LINKE umgesetzte Paritätsgesetz war in Deutschland das erste überhaupt.
Das Gesetz trat am 30. Juni 2020 in Kraft. Es sieht vor, dass bei der nächsten Landtagswahl auf den Landeslisten abwechselnd Frauen und Männer aufgestellt werden. Das soll dazu beitragen, den Frauenanteil im Landtag Brandenburg von der nächsten Legislaturperiode an zu erhöhen. Direktmandate sind vom Paritätsgesetz nicht berührt.
Der Frauenanteil im Brandenburger Landtag betrug nach der
- Landtagswahl im Jahr 2004: 40,9 Prozent
- Landtagswahl im Jahr 2009: 38,6 Prozent
- Landtagswahl im Jahr 2014: 35,2 Prozent
- Landtagswahl im Jahr 2019: 31,8 Prozent
Der Frauenanteil in den Stadtverordnetenversammlungen und Kreistagen betrug nach der Kommunalwahl im Jahr 2019 in:
- Brandenburg an der Havel: 26,1 Prozent
- Cottbus: 32,0 Prozent
- Frankfurt (Oder): 21,7 Prozent
- Potsdam 37,5 Prozent
- Barnim: 28,6 Prozent
- Dahme-Spreewald: 37,5 Prozent
- Elbe-Elster: 20,0 Prozent
- Havelland: 26,8 Prozent
- Märkisch-Oderland: 26,8 Prozent
- Oberhavel: 32,1 Prozent
- Oberspreewald-Lausitz: 26,0 Prozent
- Oder-Spree: 25,0 Prozent
- Ostprignitz-Ruppin: 26,1 Prozent
- Potsdam-Mittelmark: 33,9 Prozent
- Prignitz: 19,6 Prozent
- Spree-Neiße: 16,0 Prozent
- Teltow-Fläming: 46,4 Prozent
- Uckermark: 22,0 Prozent
Laut dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg sind 50,7 Prozent der Brandenburger Bevölkerung weiblich.
Das Wort „Parität“ leitet sich vom lateinischen Begriff „paritas“ ab und bedeutet Gleichheit. Parität in der Politik gilt dann als erreicht, wenn die politischen Gremien, wie der Bundestag, der Landtag oder die Kommunalparlamente, je zur Hälfte mit Frauen und Männern besetzt sind.
Pressemitteilung
Manuela Dörnenburg
Landesgleichstellungsbeauftragte
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Haus S, Raum 3.041
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, 14467 Potsdam
Telefon: 0331 866-5012
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet MSGIV: https://msgiv.brandenburg.de