III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.8. - Handlungsfeld - Arbeitswelt
III.8.2. - Öffentlicher Dienst


Als größte*_*r Arbeitgeber*_*in des Landes ist sich das Land Brandenburg seiner Vorbildfunktion bewusst. Die Auswahl von Bewerber*_*innen für die öffentliche Verwaltung erfolgt ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Gemäß diesen Kriterien ist der rechtliche Rahmen für eine diskriminierungsfreie Auswahl des Personals für den öffentlichen Dienst vorgegeben. Es dürfen sich somit weder die geschlechtliche Identität einer Person noch die sexuelle Orientierung eines*_*r Bewerbers*_*in nachteilig auf die Personalauswahl sowie auf die berufliche Entwicklung auswirken. Vielmehr soll jeder Mensch seine geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung frei und offen leben können.

Für den Bereich der Beamtenschaft bestimmt § 24 Absatz 5 des Landesbeamtengesetzes seit Anfang 2014, dass die brandenburgischen Dienstherren zur Förderung der Vielfalt in der öffentlichen Verwaltung für ein vorurteilsfreies und wertschätzendes Arbeitsumfeld Sorge zu tragen und die Erhaltung und Weiterentwicklung der dafür erforderlichen Kompetenzen sicherzustellen haben.

In der Landesakademie für öffentliche Verwaltung Brandenburg (LAköV), dem Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM), der Justizakademie und dem Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) werden für die Beschäftigten, die Führungskräfte und Personalvertretungen demgemäß Fortbildungen zum Thema Diversity und damit auch zum Thema sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität angeboten. Dabei kann die Studie im Auftrag des BMFSFJ zum Thema „Geschlechtliche Vielfalt im öffentlichen Dienst“ berücksichtigt werden. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass die Thematik Trans* in der Arbeitswelt sichtbar gemacht wird und durch entsprechende Informationsmaterialien, wie Broschüren und Fortbildungsmaßnahmen, unterstützt wird.

 

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