logo lap

Landesaktionsplan Queeres Brandenburg - Beschlussfassung


Auf Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN hat der Landtag die Landesregierung am 9. Juni 2016 aufgefordert, „die bereits vorhandenen und vom Land Brandenburg geförderten Aktivitäten (z. B. jährliche LesBiSchwuleT*our, die Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule & Trans-Belange zur landesweiten Vernetzung der LSBTTIQ*-Strukturen des Landes) durch einen „Aktionsplan für Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, für Selbstbestimmung und gegen Homo- und Transphobie in Brandenburg“ zusammenzuführen“. Die Erarbeitung des Aktionsplans sollte unter einer breiten Beteiligung der Community und weiterer gesellschaftlicher Akteur*innen in einem partizipativen Prozess umgesetzt werden. Ziel des Aktionsplans ist es, einen „positiven gesellschaftlichen Wandel hin zu Akzeptanz, Respekt und Wertschätzung“ zu bewirken.

Landesaktionsplan Queeres Brandenburg - Beschlussfassung

 

Wer setzt den Landesaktionsplan Queeres Brandenburg um?


Der Landesaktionsplan Queeres Brandenburg wird durch 85 Einzelprojekte, die von 15 Vereinen, 9 Initiativen und 11 Selbsthilfegruppen sowie 6 Netzwerken und 2 Beauftragten des Landes Brandenburg umgesetzt. 

Liste der Akteure:innen zum Landesaktiosnplan Queeres Brandenburg

Die Landeskoordinierungsstelle Queeres Brandenburg hat zur Gründung des Begleitgremiums Landesaktionsplan Queeres Brandenburg eine Analyse der Massnahmen und Projekte erstellt. Diese dient der Übersicht über queere Projekte in Brandenburg und Bedarfsanalyse zur Fortentwicklung des Landesaktiosnplan Queeres Brandenburg.

Selbsthilfe und Initiativen

Bildungsangebote

Beratung

Sichtbarkeit

 

Wie kann man sich an der Fortentwicklung des Landesaktionsplan Queeres Brandenburg beteiligen?


Wir nehmen brandenburgische LSBTTIQ* in ihren Anliegen, sich für ihre Belange in der Gesellschaft einzusetzen, ernst. Wir werden den politischen Forderungen von LSBTTIQ* eine Plattform bieten, die Meinungsbildungsprozesse auf ein breites, demokratisches Fundament stellt. Die Landeskoordinierungsstelle Queeres Brandenburg führt hierfür zwei Teilhabeverfahren ein.

Teilhabeverfahren I: Werde Queer-Wähler:in

Teilhabeverfahren II: Queeres Brandenburg - Community-Beteiligung Landesaktionsplan 

 

Landesaktionsplan Queeres Brandenburg - Dokumentation


Seit dem 29. April 2022 tagt in regelmäßigen Abständen das Begleitgremium zum Landesaktionsplan Queeres Brandenburg.  Alle Protokolle, Präsentationen und Dokumente finden sie im folgenden Onlineordner.

Protokolle Begleitgremium 
Das Begleitgremium tagt zukünftig in regelmäßigen Abständen. Inwieweit Protokolle veröffentlicht werden, wird das Begleitgremium noch beraten. Bis dahin sammeln wir die Dokument in unserem Onlineordner.

 


Landeskoordinierungsstelle Queeres Brandenburg
Jägerallee 29, 14469 Potsdam
T: 0331 240 189
F: 0331 240 188
M: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Drucken

III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.8. - Handlungsfeld - Arbeitswelt
III.8.3. - Privatwirtschaft

Diversity Management stellt für Unternehmen ein Instrument dar, um Vielfalt in den Unternehmen zu etablieren. Es handelt sich dabei um ein ganzheitliches Konzept des Umgangs mit personeller und kultureller Vielfalt innerhalb der Organisation – zum Nutzen aller Kolleg*_*innen. Hintergrund für das Konzept des Diversity Managements sind zum einen die Erkenntnis um die möglichen Schäden, die den Unternehmen aus der Diskriminierung von Beschäftigten entstehen können, sowie zum anderen das Wissen um die wirtschaftlichen Vorteile für Unternehmen.

Eine Möglichkeit, dieses Managementkonzept zu verbreiten, ist der Beitritt eines Unternehmens zur „Charta der Vielfalt“. Darin verpflichten sich die Unterzeichnenden, die Vielfalt der Beschäftigten, der Kundschaft, der Geschäftspartner*_*innen und der Bürger*_*innen anzuerkennen und wertzuschätzen. Die Merkmale Geschlecht sowie sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sind Bestandteil der „Charta der Vielfalt“. Als Unterzeichnerin der Charta, wird die Landesregierung bei den Kammern und Wirtschaftsverbänden ebenfalls verstärkt darum werben, dass Brandenburger Unternehmen die Charta der Vielfalt unterzeichnen. Die Landesregierung setzt sich zusammen mit den Kammern und den Sozialpartnern sowie innerhalb des Sozialpartnerdialogs oder dem Brandenburgischen Ausbildungskonsens dafür ein, dass strukturelle Benachteiligungen von einzelnen Personengruppen am Arbeits- und Ausbildungsmarkt beseitigt werden. So wird mit dem Brandenburgischen Ausbildungskonsens u.a. eine gute Ausbildungskultur in den Brandenburger Unternehmen angestrebt. In diesem Zusammenhang wird zukünftig auch ein vorurteils- und diskriminierungsfreier Umgang mit den Auszubildenden explizit benannt. Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass die besonderen Belange von LSBTTIQ* beim Zugang in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt berücksichtigt werden.

 

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Drucken

III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.8. - Handlungsfeld - Arbeitswelt
III.8.2. - Öffentlicher Dienst


Als größte*_*r Arbeitgeber*_*in des Landes ist sich das Land Brandenburg seiner Vorbildfunktion bewusst. Die Auswahl von Bewerber*_*innen für die öffentliche Verwaltung erfolgt ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Gemäß diesen Kriterien ist der rechtliche Rahmen für eine diskriminierungsfreie Auswahl des Personals für den öffentlichen Dienst vorgegeben. Es dürfen sich somit weder die geschlechtliche Identität einer Person noch die sexuelle Orientierung eines*_*r Bewerbers*_*in nachteilig auf die Personalauswahl sowie auf die berufliche Entwicklung auswirken. Vielmehr soll jeder Mensch seine geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung frei und offen leben können.

Für den Bereich der Beamtenschaft bestimmt § 24 Absatz 5 des Landesbeamtengesetzes seit Anfang 2014, dass die brandenburgischen Dienstherren zur Förderung der Vielfalt in der öffentlichen Verwaltung für ein vorurteilsfreies und wertschätzendes Arbeitsumfeld Sorge zu tragen und die Erhaltung und Weiterentwicklung der dafür erforderlichen Kompetenzen sicherzustellen haben.

In der Landesakademie für öffentliche Verwaltung Brandenburg (LAköV), dem Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM), der Justizakademie und dem Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) werden für die Beschäftigten, die Führungskräfte und Personalvertretungen demgemäß Fortbildungen zum Thema Diversity und damit auch zum Thema sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität angeboten. Dabei kann die Studie im Auftrag des BMFSFJ zum Thema „Geschlechtliche Vielfalt im öffentlichen Dienst“ berücksichtigt werden. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass die Thematik Trans* in der Arbeitswelt sichtbar gemacht wird und durch entsprechende Informationsmaterialien, wie Broschüren und Fortbildungsmaßnahmen, unterstützt wird.

 

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Drucken

III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.8. - Handlungsfeld - Arbeitswelt
III.8.1. - Zugang zum Arbeitsmarkt

Für die Unterstützung bei der Integration in Arbeit und Ausbildung sind die Jobcenter und Agenturen für Arbeit im Land Brandenburg von hoher Bedeutung. Dabei kommt den Arbeitsagenturen die Aufgabe zu, Arbeitslose und Arbeitsuchenden bei ihrer Suche nach einer neuen Beschäftigung und bei einer beruflichen (Neu-) Orientierung zu unterstützen sowie Beschäftigte beruflich zu beraten. Junge Menschen erhalten Hilfe durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter sowie durch die Jugendberufsagenturen in Fragen der Berufs- und Studienorientierung sowie Berufsberatung. Mit dem Ziel, dabei die Anliegen der Gleichstellung zu berücksichtigen gibt es sowohl in den Jobcentern als auch in den Agenturen für Arbeit Beauftragte für Chancengleichheit (BCA).

Der chancengerechte Zugang von LSBTTIQ* zu Beschäftigung und beruflicher Ausbildung soll mit den BCA thematisiert werden. Hierzu werden die regelmäßig stattfindenden fachlichen Austausche mit den BCA genutzt.

Für den Einsatz des Europäischen Sozialfonds (ESF) gilt der Grundsatz der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass bei der Erstellung eines Operationellen Programms des Landes Brandenburg für den ESF nach 2020 die Belange von LSBTTIQ* durch ihre Interessenvertretung im Begleitausschuss im Rahmen des partnerschaftlich organisierten Konsultationsprozesses eingebracht und berücksichtigt werden.

 

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Drucken

III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.7. - Handlungsfeld - Gesundheit

III.7.3. - Intergeschlechtigkeit

In der Online-Befragung hielten es mehr als zwei Drittel der Befragten für wahrscheinlich, dass der Begriff "transsexuell" den meisten Menschen (sehr und relativ) bekannt ist. "Transgender" halten nur noch ein Drittel für bekannt. Neun Prozent der Befragten glaubt daran, dass der Bevölkerung das Thema "Intersexualität" sehr oder relativ bekannt ist.

Die frühzeitige Sicherstellung einer eindeutigen Geschlechtsidentität als Junge oder Mädchen war lange Zeit das Ziel im medizinischen Umgang mit Intersexualität. Intergeschlechtliche Menschen wurden als behandlungsbedürftig eingestuft, da sie keinem biologischen Geschlecht eindeutig zugeordnet werden können. Aus diesem Grund erhielten Eltern von intergeschlechtlichen Kindern nach der Geburt oft den Rat, sich für eine geschlechtsangleichende Operation zu entscheiden. So wurden ohne akute medizinische Indikation regelmäßig irreversible Genitaloperationen an den betroffenen Kinder oder sogar Jugendlichen vorgenommen. Diese Praxis wird mittlerweile von der Wissenschaft, vom Deutschen Ethikrat und von Interessenvertretungen für Intergeschlechtlichkeit stark kritisiert. Durch mögliche Nebenwirkungen von hormonellen Behandlungen und weiteren Eingriffen leiden diese Menschen oftmals lebenslang an anhaltenden körperlichen und psychischen Beschwerden. Nach heutigem Wissensstand sollen an Neugeborenen und Kleinkindern, die intergeschlechtlich geboren werden, grundsätzlich keine Operationen zur Geschlechtsangleichung durchgeführt werden.

Das Recht auf Selbstbestimmung muss bei Neugeborenen und Kleinkindern gewahrt werden. Seit dem 1. November 2013 besteht gemäß § 22 Absatz 3 Personenstandsgesetz (PStG) die Möglichkeit, dass ein Personenstandsfall auch ohne Geschlechtsangabe in das Geburtenregister eingetragen werden kann. Diese Gesetzesänderung erfolgte auf der Basis der Stellungnahme des Deutschen Ethikrats und des Beschlusses des Bundesrates (BT-DS 29/14). Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 (1 BvR 2019/16) wurde festgestellt, dass diese Regelung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, da neben der Eintragung „weiblich“ und „männlich“ keine dritte Möglichkeit besteht, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen. Eine verfassungsgemäße Regelung ist durch den Bundesgesetzgeber bis Ende 2018 zu erstellen. Der Erarbeitungsprozess der rechtskonformen Regelung wird seitens des Landes Brandenburg aktiv begleitet werden.
Die Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule&Trans*Belange (LKS) ist eine erste Anlaufstelle für intergeschlechtliche Menschen, mit der Möglichkeit, auf weitere spezialisierte Beratungsangebote aufmerksam zu machen.

Die medizinische Versorgung von intergeschlechtlichen Personen im Land Brandenburg einschließlich der psychosozialen Beratung wird durch das Referenzzentrum an der Charité Berlin abgedeckt. Das Land Brandenburg selbst hält keine eigene spezifische medizinische Versorgungsstruktur vor. Das Angebot des Referenzzentrums an der Charité Berlin wird in der medizinischen Versorgungsstruktur Brandenburgs bekannter gemacht werden. Um die Akzeptanz und den Respekt für Inter* in Brandenburg zu fördern, bietet die LKS Aufklärungsarbeit in Schulen an, bei der verschiedene geschlechtliche Identitäten angesprochen werden.

 

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Drucken

Impressum

Queeres Brandenburg - Landeskoordinierungsstelle
Die Kommnunale Arbeitsgemeinschaft Tolerantes Brandenburg - Katte e. V. ist seit dem Jahr 2020 die Trägerin des Projektes Queeres Brandenburg - Landeskoordinierungsstelle. Das Projekt wird durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbarucherschutz gefördert. Die jeweiligen Träger der Projekte zur Aufklärung, Prävention, Beratung und Hilfe, die auf dieser Seite aufgeführt werden, sind durch die Veröffentlichung der jeweiligen Adresse gekennzeichnet. 

Katte e. V.
Jägerallee 29
14469 Potsdam

T: 0331 240 189
F: 0331 240 188
M: lks@queeres-brandenburg.info


Katte e. V.,  AG Potsdam, VR 2580 P; Vertretungsberechtigte Vorstände: Hans Kremer und Ronald Schulz. Der Verein ist vom Finanzamt Potsdam als Gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt und zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen für Spenden entspr. § 50 Abs.1 EStDV berechtigt.

Steuer-Nr. 046/141/08563, Spendenkonto 638009903 bei der Postbank Leipzig, BLZ 86010090 IBAN: DE54860100900638009903 BIC: PBNKDEFF

Verantwortlich im Sinne des Presserechts: § 10 MDStV Jirka Witschak, Jägerallee 29, 14469 Potsdam