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Queeres Brandenburg
Landeskoordinierungsstelle
Wir gewinnen den Kampf um Vielfalt und Gleichstellung nicht in den Metropolen,
sondern in den Dörfern und Städten Brandenburgs.
 

Regenbogenfamilien

2. Entwurf

„Die Wahlfreiheit, in welcher Familienform die Menschen heute leben wollen, ist für die meisten ein großer Gewinn im Hinblick auf ihre persönliche Zufriedenheit. So vielfältig Menschen in ihren Familien heute leben, so unterschiedlich sind ihre Wünsche an die Familienpolitik. Ein Dreh- und Angelpunkt für eine gelingende Familienpolitik sind Orte, die Familien als Anlaufstelle nutzen, wo sie sich einbringen, Anregungen und, wenn nötig, auch Beratung und Unterstützung erhalten können.“ 

 

Eine Regenbogenfamilie ist eine Familie, in der sich mindestens ein Elternteil als LSBTTIQ* definiert. Obwohl Familie schon lange nicht mehr nur aus Mama, Papa, Kind besteht, machen die Mitglieder einer Regenbogenfamilien in ihrem Alltag häufig die Erfahrung sich erklären oder gar rechtfertigen zu müssen. Die Einführung der Lebenspartnerschaft für homosexuelle Paare und der späteren Einführung der Ehe für alle, haben ihre Sichtbarkeit zwar befördert, dennoch hat diese Familienform und Menschen, die in einer Regenbogenfamilie leben oder eine solche gründen möchten, mit gesetzlichen Hürden und umfeldbedingten Widerständen im Alltag zu kämpfen. Zu den gesetzlich verankerten Benachteiligungen zählt einmal, die fehlende Gleichbehandlung mit Hetero-Paaren bei der anteiligen Kostenübernahme von Kinderwunschbehandlungen für lesbische Paare. Bisher erhalten diese nur die Hälfte der eigentlich möglichen Zuwendung durch das Land gezahlt wird. Die andere Hälfte, gezahlt vom Bund, steht wegen einer Richtlinie des Bundes, nur Hetero-Paaren zu (Stand November 2019).

Gleichgeschlechtliche Paare werden zudem bei der Ausgestaltung des Adoptions- und Sorgerechts immer noch benachteiligt. Wenn beispielsweise ein Kind in eine lesbische Ehe hineingeboren wird, hat es nicht automatisch zwei rechtliche Elternteile, sondern muss erst in einem aufwendigen Prozess von der zweiten Mutter adoptiert werden. Ein Ehemann hingegen wäre automatisch der rechtliche Vater, ganz unabhängig vom tatsächlichen Verwandtschaftsverhältnis und auch ein nicht- verheirateter Vater könnte seine Vaterschaft mit einem einfachen Gang zum Standesamt anerkennen lassen.

Für (schwule) Ehepaare gibt es, trotz der Verankerung der Fortpflanzungsfreiheit in der EU Menschenrechtskonvention und im Grundgesetz, keine gesetzlichen Möglichkeiten über eine Leihmutterschaft Eltern eines eigenen (genetischen) Kindes zu werden. Einziger Weg ist ausschließlich ein, meist langwieriges, Adoptionsverfahren. Die Leihmutterschaft als Möglichkeit der Kinderwunscherfüllung ist in Deutschland bisher gesellschaftlich stark umstritten. In einigen anderen europäischen Ländern, wie den Niederlanden, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen „Leihmutterschaftsprogramme“. Eine herausragende Rolle bei der Diskussion um das Thema Leihmutterschaft ist das Recht des Kindes auf Zuordnung zu seinen (biologischen) Eltern im Sinne des Kindeswohls entsprechend der EU Menschenrechtskonvention und dem Grundgesetz. Die Benachteiligung von Kindern in gleichgeschlechtlichen Familien kann, bei der Übernahme der Krankenhauskosten, wenn das Kind durch eine in Deutschland illegale Methode entstanden ist, fortgesetzt werden. 

Trans* Eltern werden bei der Erzeugung eines Kindes nicht in ihrer Geschlechtsidentität respektiert. So wird ein gebärender trans* Mann als Mutter erfasst und eine zeugende trans* Frau als Vater. Diese Praxis kann ein Zwangs-Outing erzeugen, wenn das Kind im weiteren Leben die Geburtsurkunde für die Beantragung eigener Dokumente braucht.

Mit einem Coming-Out als Regenbogenfamilie im täglichen Umfeld können sich, das zeigen die Erfahrungen aus der Arbeit der Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen, verschiedene Beratungsbedarfe mit unterschiedlicher Intensität entwickeln. Zu den Themenfeldern gehören, u. a. große Unsicherheiten im Umgang gegenüber den Eltern und des Kindes bei pädagogischen Fachpersonals und der Elternvertretungen. Kinder sind vor allem mit Fragen konfrontiert, wenn ihre Familienform als Besonderheit wahrgenommen und nicht repräsentiert wird, sie müssen sich ggf. auch gegenüber Erzieher*_*innen, Betreuer*_*innen und Lehrer*_*innen erklären und rechtfertigen. Kinder von Regenbogenfamilien sind potentiell Herabwürdigungen und Anfeindungen aufgrund ihrer familiären Zusammenhänge ausgesetzt. Für pädagogische Fachkräfte ist es wichtig diese zu erkennen und ihnen wirkungsvoll entgegenwirken zu können.

Ein spezieller Beratungsbedarf ergibt sich auch durch das Coming-out eines Elternteils in einer bis dato heteronormativen Familie. Es entstehen neue Familienkonstellationen, die auch im erweiterten Sinne als Regenbogenfamilien gelten und die im täglichen und familiären Umfeld zu entsprechenden Fragen führen können. Dies betrifft auch Väter und Mütter, die sich als trans* Personen outen und ihre jeweiligen Rollenbilder neu und öffentlich definieren.


Wir möchten uns bei folgenden Personen bedanken, die diesen Text entwickelt, weiterentwickelt und korrigiert haben:

Monika von der Lippe
Dr. Guido Mewis
Constanze Körner (LesLeFam e. V.)
Lisa Haring (Regenbogenfamilien stärken in Brandenburg - LSVD Berlin Brandenburg e. V.)
Maria Sievers (qu. Factory - Katte e. V.)
Jirka Witschak (LKS qu. Brandenburg)

Beratungs- und Selbsthilfe


Beratungs- und Selbsthilfeangebote für Regenbogenfamilien

queer health support
Beratungstelefon: 0331 240 190
Online-Beratung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

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