III.1.1. - Kindertagesstätten
III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.1. - Handlungsfeld - Bildung und Aufklärung
III.1.1. - Kindertagesstätten
Die Kindertagesstätte ist einer der ersten Orte, um Kinder für die unterschiedlichsten Lebensweisen und Familienkonstellationen zu sensibilisieren und schon im Kindesalter der Entwicklung von vorurteilsbehafteten Haltungen entgegenzuwirken. Sie hat einen alters- und entwicklungsadäquaten Bildungsauftrag, der die Vermittlung von Grundwissen über den eigenen Körper umfasst (siehe § 3 Absatz 1 Satz 1 KitaG). Ferner soll über die verbindlichen Grundsätze elementarer Bildung im Bildungsbereich „Soziales Leben“ der Umgang mit Vielfalt durch das Erkennen von Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen sich selbst und anderen Kindern erlernt werden. Eine wertschätzende und vorurteilsfreie Pädagogik, die die Vielfalt der unterschiedlichsten Lebenssituationen oder Geschlechtsvarianten berücksichtigt, unterstützt die Entwicklung der Kinder hin zu einer selbstbestimmten Persönlichkeit und trägt zu einer offenen Gesellschaft bei. Damit dies gelingt, sind die pädagogischen Fachkräfte sowie die Mitarbeiter*_*innen in der Kindertagesstätte wichtige Multiplikator*innen. Sie sollten durch Fortbildungsangebote und altersgerechte pädagogische Materialien bei ihrer Bildungsarbeit unterstützt werden, um die Unsicherheit bei diesem Thema zu verlieren und das jeweilige Elternhaus einbeziehen zu können.