III.2.2. - Gedenkkultur
III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.2. - Handlungsfeld - Teilhabe
III.2.2. - Gedenkkultur
Für die gesellschaftliche Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit im Hinblick auf die Verfolgung von homosexuellen Menschen spielt die Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück eine bedeutende Rolle. So hat die Brandenburgische Stiftung Gedenkstätten am 20. und 21. April 2017 unter Schirmherrschaft der Landesgleichstellungsbeauftragten ein Symposium zum Thema „Identitätspolitik und Gedenken, Schwul-Lesbische Erinnerungskultur in der Diskussion“ durchgeführt. Die Veranstaltung wurde durch die für Gleichstellungsfragen zuständige Ministerin eröffnet. Hintergrund für die Veranstaltung war, dass es bislang an einem spezifischen Gedenken an in NS-Zeit verfolgte und umgekommene lesbische Frauen und Mädchen fehlte. Sie war eine Ergänzung des bereits bestehenden Gedenkens an die mit dem „Rosa Winkel“ gekennzeichneten homosexuellen männlichen Häftlinge im ehemaligen Konzentrationslager Sachsenhausen.
An die Verfolgung von Lesben und Schwulen in der NS-Zeit zu erinnern und eine angemessene Form des Gedenkens zu finden, ist ein besonderes Anliegen der Landesregierung. Dieses Anliegen wird durch die Erarbeitung einer Wanderausstellung zum queeren Leben in Brandenburg „gestern und heute“ unterstrichen. Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich, dass nunmehr mit dem Gesetz zur Rehabilitierung der Opfer antihomosexueller Strafgesetze in Deutschland die Betroffenen endlich Genugtuung erfahren und eine gewisse Entschädigung erhalten. Die Rehabilitierung der wegen Verstoß gegen § 175 StGB vor allem in den 1950er- und 1960er-Jahren Verurteilten ist ein längst überfälliger Schritt.