III.3.2.4. - Ehrenamtsversicherung
III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.3. - Handlungsfeld - Selbstbestimmung und Selbsthilfe
III.3.2. - Ehrenamt
III.3.2.3. - Ehrenamtsversicherung
In Brandenburg ist etwa ein Drittel der Bürger*_*innen ehrenamtlich aktiv. Damit diese Menschen bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit vor Risiken abgesichert sind, hat die brandenburgische Landesregierung den Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz erweitert. Versichert sind hierüber all jene Ehrenamtlichen, Initiativen, Gruppen und Projekte, die ihre Tätigkeit in Brandenburg ausüben oder deren freiwillige Tätigkeiten von Brandenburg ausgehen (z.B. bei Exkursionen, Veranstaltungen etc.) und für die bisher kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz bestand.