III.4.2. - Familie
III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.4. - Handlungsfeld - Familie, Jugend, Kinder und Lebenspartnerschaft
III.4.2. - Familie
Die Wahlfreiheit, in welcher Familienform die Menschen heute leben wollen, ist für die meisten ein großer Gewinn im Hinblick auf ihre persönliche Zufriedenheit. So vielfältig Menschen in ihren Familien heute leben, so unterschiedlich sind ihre Wünsche an die Familienpolitik. Ein Dreh- und Angelpunkt für eine gelingende Familienpolitik sind Orte, die Familien als Anlaufstelle nutzen, wo sie sich einbringen, Anregungen und, wenn nötig, auch Beratung und Unterstützung erhalten können.“ Denn unabhängig von der Familienform ist die Familie für die meisten Menschen der wichtigste Lebensbereich.
Die „Institution Familie“ hat sich bereits mehrfach dem Wandel in der Gesellschaft angepasst. Der Begriff Familie steht nicht mehr für das klassische „Vater, Mutter, Kind“, sondern für unterschiedlichste Formen des Zusammenlebens.
Hierzu gehören selbstverständlich auch Regenbogenfamilien. Aus diesem Grund geht die Landesregierung von einem weit gefassten Familienbegriff aus, der jede generationenübergreifende und auf Dauer angelegte Verantwortungsgemeinschaft umfasst.
Nach einer in Auftrag gegebenen Studie des Bundesministeriums der Justiz zur „Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften“ unterscheidet sich die Entwicklung der dort aufwachsenden Kinder und Jugendlichen in der Selbstbeurteilung kaum von Kindern und Jugendlichen aus Kern-, Stiefvater- und Mutterfamilien. Die Autor*_*innen der Studie sehen bei den Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften sogar ein höheres Selbstwertgefühl. Eine positive Entwicklung von Kindern und des Kindeswohls setzt eine gute Qualität der Eltern-KindBeziehung voraus, die sexuelle Orientierung der jeweiligen Elternteile spielt dabei keine Rolle.
Der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner Sitzung am 07.07.2017 zugestimmt; vgl. Weiterentwicklung des Familien- und Kinderpolitischen Programms “Gemeinsam für ein familien- und kinderfreundliches Brandenburg“. Regenbogenfamilien werden in den familienunterstützenden Maßnahmen bisher nicht ausreichend berücksichtigt. Wichtig ist als erster Schritt, Regenbogenfamilien sichtbar zu machen und somit ihre gesellschaftliche Akzeptanz zu unterstützen. Ein Anfang ist die Ausweitung des Angebots des in Berlin existierenden Regenbogenfamilienzentrums auf Brandenburger Familien. Die Beratung des Zentrums findet seit Frühjahr 2017 in den Räumlichkeiten der Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule&Trans*Belange in Potsdam statt; die Beratungsangebote sollen überregional ausgebaut werden. Weitere Schritte wie die mögliche Ergänzung der Elternbriefe um den Aspekt sexuelle und geschlechtliche Vielfalt ist zu prüfen.
Im Zuge der vielfältigen Formen von Familienkonstellationen und daraus resultierender gruppenspezifischer Problemlagen sieht die Landesregierung es als notwendig an, die Familienberatungsstellen im Land Brandenburg in den kommenden Jahren für eine qualifizierte und unterstützende Beratung von Regenbogenfamilien zu befähigen und zu sensibilisieren. Dabei müssen die Unterstützungsangebote oder Hilfen zur Erziehung nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches VIII individuell, bedarfsorientiert und partizipativ ausgerichtet sein. Dies betrifft spezifische Bedürfnisse von Familien mit Kindern, die z. B. nicht dem binären Geschlechtermodell entsprechen oder spezielle Fragen zum Coming-out eines Kindes oder des späten Coming-outs eines Elternteils.
Die betreffenden Eltern sind allzu oft nicht auf das Coming-out ihres Kindes vorbereitet und sie haben natürlich auch Sorgen und Ängste. Um den ratsuchenden Eltern adäquat helfen zu können, ist die Kenntnis von bestehenden gruppenspezifischen Beratungsstellen wichtig, die sich teilweise auf die jeweilige queere Zielgruppe spezialisiert haben.
Für LSBTTIQ* gibt es selbstverständlich die Möglichkeit, ein Kind als Pflegekind aufzunehmen. Die Pflegekinderhilfe hat zum Ziel, Pflegekindern ein sicheres und geborgenes Aufwachsen in einer Pflegefamilie zu ermöglichen. Wichtig ist dabei, für die schutzbedürftigen Kinder eine passende Familie bzw. Bezugsperson zu finden. Das Thema LSBTTIQ* als Pflegefamilie muss stärker sichtbar werden und bei den Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), der Pflegekinderdienste und der Amtsvormundschaft berücksichtigt werden.