III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.7. - Handlungsfeld - Gesundheit
III.7.2. - Transgeschlechtigkeit

Hinsichtlich der erforderlichen medizinischen Behandlungen von transsexuellen Menschen tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine geschlechtsmodifizierende Behandlung nur dann, wenn zuvor eine sozialmedizinische Begutachtung erfolgt. Diese wird von ärztlichen Gutachter*_*innen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) vorgenommen. Transsexuelle Betroffene haben in der Online-Befragung wiederholt von teils schwerwiegenden Problemen bei den Begutachtungen durch den MDK in Brandenburg berichtet.

Die Regelungen für die Kostenübernahme der medizinischen Behandlung von Trans* ist im Bereich der Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenkassen auf Bundesebene angesiedelt und entzieht sich somit dem unmittelbaren Gestaltungseinfluss der Landesregierung.
Die Online-Befragung belegt weiter, dass sich Trans* zu 88 Prozent nicht ernst genommen oder kompetent beraten fühlen. Auf die Frage, für wen sie einen Schulungsbedarf sehen, gaben viele das Personal im medizinischen Bereich an. Es wird daher notwendig sein, die beteiligten Akteure, insbesondere die gesetzlichen Krankenkassen in Brandenburg, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg und den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Berlin-Brandenburg, für das Thema LSBTTIQ* und die Anliegen von Trans* sensibilisieren und einen möglichen Austausch mit den Interessenvertretungen für Trans*-Belange anzuregen.

Als Bundesgesetze entziehen sich weitere rechtliche Grundlagen und Normen für den Bereich der Transsexualität, wie das Transsexuellengesetz (TSG)ebenfalls der direkten Legislation des Landes Brandenburg. Die Landesregierung unterstützt.
aber im Rahmen von Fachministerkonferenzen bei Bedarf die Themen Trans* und Inter* und unterstützt entsprechende Anträge aus anderen Bundesländern. So wurde 2015 etwa im Zuge der 25. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenminister*_*innen und -senatoren*_*innen der Länder (GFMK) in Berlin das Thema „Rechtliche Absicherung der selbstbestimmten Geschlechtsidentität“ (TOP 10.1) vom Land Berlin eingebracht und vom Land Brandenburg unterstützt. Des Weiteren wurde die Bundesregierung durch die GFMK aufgefordert, die Länder in der Arbeitsgruppe zu Trans- und Intergeschlechtlichkeit (IMAG) unter der Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu beteiligen. Ziel der IMAG ist es, die erforderlichen Gesetzesänderungen zu prüfen sowie die Beratungs-, Aufklärungs-, und Präventionsstrukturen zu unterstützen.

Bei der erforderlichen Neugestaltung des Transsexuellengesetzes, das vom Bundesverfassungsgericht in etlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt wurde, wird sich die Landesregierung zudem aktiv am Reformprozess beteiligen.

Ein Aspekt, den Trans* häufig als besonders belastend und diskriminierend empfinden, ist der lange Zeitraum des Prozesses der Klärung der Kostenübernahme und des Verfahrens im Rahmen des TSG mit den unterschiedlichen Sachverständigengutachten.

Mit den Gutachten soll die Eindeutigkeit, Stabilität und Dauerhaftigkeit des gegengeschlechtlichen Empfindens belegt werden. Nach Ansicht der Betroffenen greift dies in ihre geschlechtliche Selbstbestimmung ein.
Die Betroffen leiden durch die innere Zerrissenheit und dem damit verbundenen hohen seelischen Leidensdruck vergleichsweise häufiger an psychosomatischen Erkrankungen, die sowohl medizinische als auch psychologische Betreuung und Therapie nach sich ziehen können. Aus diesem Grund ist die Kenntnis von den Bedürfnissen und Anliegen transsexueller Menschen besonders wichtig. Wissensdefizite des medizinischen Fachpersonals im Umgang mit trans* Personen führen häufig zu bewusster oder unbewusster Diskriminierung, bspw. durch Verwendung der alten Anrede oder des falschen Namens. Um eine wertschätzende und zielgruppenspezifische Versorgung gewährleisten zu können, ist es notwendig, das Wissen um die Bedarfe und Bedürfnisse von trans Menschen im Bereich des Gesundheitswesens beim medizinischen und psychologischen Personal in Brandenburg zu verbessern.

Acht Prozent der online befragten Trans* gaben an, dass sie weder Menschen in ihrem privaten Umfeld haben noch Anlaufstellen, auf die sie bei Problemen zurückkommen können. Die Hälfte der befragten Trans* fühlen sich hingegen durch das Selbsthilfeangebot in ihrem Umfeld gut aufgefangen. Um mit anderen trans* Personen ins Gespräch zu kommen, ist der Stammtisch Transistor in Potsdam der erste Schritt. Für trans* Kinder kann die Beratungstätigkeit von TRAKINE e.V. von Eltern für Eltern genannt werden z.B. in Form von Familientreffen. Die Landesregierung unterstützt den weiteren gemeinsamen Dialog innerhalb dieses Personenkreises.

 

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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.7. - Handlungsfeld - Gesundheit
III.7.1. - Allgemeine Gesundheitsversorgung

Im Jahr 1990 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Homosexualität als Diagnose aus ihrer internationalen statistischen Klassifikationen als Krankheit und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD10) gestrichen. Trotzdem gibt es auch heute immer noch Menschen, die über Zugangs- und Versorgungsbarrieren im Gesundheitswesen berichten, die häufig auf Unkenntnis und fehlendem Verständnis des Fachpersonals beruhen. Dies kann sich durch eine bewusste oder unbewusste Abwertung von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt bemerkbar machen und eine gleichberechtigte Nutzung von medizinischen und psychotherapeutischen Behandlungsangeboten behindern.

Insbesondere Ausgrenzungserfahrungen durch Diskriminierung, Mobbing oder sogar Gewalt können gravierende gesundheitliche Einschränkungen für die Betroffenen mit sich bringen. Die unterschiedlichen Erfahrungen und Lebensweisen der LSBTTIQ*-Personen können je nach Gruppenzugehörigkeit unterschiedliche psychische Belastungen zur Folge haben. Um langfristige Erkrankungen bzw. Dauererkrankungen zu verhindern, ist deren psychosoziale Versorgung sicherzustellen.

Eine wertschätzende und tolerante Haltung im Gesundheitswesen und die Gewährleistung eines qualifizierten und respektvollen Umgangs mit geschlechtlicher und sexueller Vielfalt kann die Hemmschwelle für den Zugang zum Gesundheitswesen für LSBTTIQ* verringern bzw. aufheben. Dabei sollen die Bedürfnisse von queeren Menschen bei Gesundheitsangeboten und dem Zugang zu diesen zukünftig stärkere Berücksichtigung finden. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf der Gesundheitsförderung und der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit liegen.

Die Landesregierung begrüßt und unterstützt jeden Ansatz und jedes Angebot, das bei dem im Gesundheitswesen Tätigen zu einer Sensibilisierung hinsichtlich der besonderen Belange von LSBTTIQ* beiträgt. Dies könnte beispielweise durch die stärkere Berücksichtigung des Themas sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in den Informationskanälen der maßgeblichen Institutionen im Gesundheitswesen (z.B. Mitgliederzeitungen, Fachtagungen, etc.) erreicht werden. Zudem sind zusätzliche Fortbildungsangebote zum Themenbereich LSBTTIQ* für die Institutionen im Gesundheitswesen im Land Brandenburg erforderlich.

Um die Bedürfnisse von LSBTTIQ* zu kennen und zu berücksichtigen, ist der gemeinsame Dialog zwischen Anbieter*_*innen von Gesundheitsdienstleistungen, Institutionen und LSBTTIQ*- Interessensvertretungen notwendig. Dieser kann ebenso als Instrument genutzt werden, um die Mitarbeiter*innen im Gesundheitswesen für die spezifischen Bedürfnisse von queeren Personen zu sensibilisieren und zu qualifizieren. Dialogveranstaltungen sollten kontinuierlich erfolgen. Als Vorbild einer gelungenen Vernetzung zwischen LSBTTIQ*-Interessenvertretungen und Akteuren des Gesundheitswesens, kann der Bereich HIV/Aids und sexuelle übertragbare Infektionen (STI) gelten. Über die „Initiative Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids“ konnten hier bereits wichtige Akteure aus beiden Bereichen miteinander vernetzt werden und verfolgen über einen stringenten Gesundheitszieleprozess konkrete Vorhaben. Die Landesregierung begrüßt diese Form der Kooperation auch in anderen Bereichen des Gesundheitswesens.

 

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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.6. - Handlungsfeld - Gewaltprävention und Antidiskriminierung
III.6.2. - Antidiskriminierung

Mit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gründete sich die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS). Aus der „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“ aus dem Jahr 2011 wurde die „Koalition gegen Diskriminierung“ entwickelt. Das Land Brandenburg ist, nach Berlin und Hamburg, der „Koalition gegen Diskriminierung“ mit der Unterzeichnung der Absichtserklärung bereits im September 2011 als drittes Bundesland beigetreten.

Erste Schritte in der Anti-Diskriminierungsarbeit erfolgten bereits 1999 durch die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle - seit 2010 die Landesstelle für Chancengleichheit. Die Landesstelle war unter anderem im Büro der Integrationsbeauftragten angesiedelt. Mit dem Haushaltsgesetz 2017/2018 beschloss der Landtag die Stärkung der Landesstelle für Chancengleichheit und bewilligte eine volle Personalstelle. Dabei werden die Aufgaben der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung als Querschnittsaufgabe der Verwaltung in allen Politikfeldern verstanden.

Wichtige Aufgaben sind hier

- die Sensibilisierung von Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Verwaltung für das Recht auf Chancengleichheit und Antidiskriminierung,

- die Zusammenarbeit mit den Antidiskriminierungsstellen des Bundes und der Länder sowie mit Netzwerken, Gremien, NGOs und der Zivilgesellschaft,

- die Entwicklung von Konzepten und Strategien gegen strukturelle Diskriminierungen und für die Etablierung von Vielfalt/Diversity, - die Prüfung und Durchführung von rechtlichen Initiativen auf Landes- und Bundesebene zur Gewährleistung von Chancengleichheit und Antidiskriminierung,

- die Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), - die Beratung bei Eingaben, Beschwerden und Anfragen in Angelegenheiten des Antidiskriminierungsschutzes,

- die Förderung von Projekten und Maßnahmen zur Stärkung der Antidiskriminierungsarbeit und deren Durchführung oder fachliche Begleitung und

- die Durchführung von Schulungen sowie Qualifizierung von Multiplikatoren*_*innen.

Die Arbeit der Landesstelle für Chancengleichheit und Antidiskriminierung wirkt auch präventiv gegen Diskriminierung. Sie soll dazu beitragen, dass Brandenburger*_*innen, die Diskriminierungen erfahren, eine Anlaufstelle haben, über ihre Rechten informiert werden und aktiv Unterstützung erhalten können. Eine weitere wichtige Aufgabe der Landesstelle ist die Unterstützung des Vernetzungsprozesses von Selbsthilfeorganisationen und Betroffenenverbänden mit den LSBTTIQ*- Interessenvertretungen.


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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.6. - Handlungsfeld - Gewaltprävention und Antidiskriminierung
III.6.1. - Gewaltprävention

Um Gewalt entgegenzuwirken, eine zeitnahe Verfolgung der Tat und die Verurteilung der Täter*_*innen zu erreichen, ist die Anzeigebereitschaft der Betroffenen elementar wichtig. Laut der vom MASGF durchgeführten Befragung kommt allerdings nur ein Drittel aller Übergriffe gegen LSBTTIQ* im Land zur Anzeige. Eine höhere Anzeigebereitschaft wird angestrebt. Denn mit einer Bestrafung der Täter*_*innen wird ein wichtiges Zeichen gegen jegliche Form von Gewalt gesetzt. Sie zeigt, dass Straftaten gegen LSBTTIQ*-Menschen von Gesellschaft und Staat nicht geduldet und angemessen geahndet werden.

Zudem geht es darum, die Ängste und Verunsicherungen der Opfer sowie der Menschen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, zu verringern und somit das Vertrauen in die staatlichen Behörden zu stärken. Um die Anzeigebereitschaft besonders bei LSBTTIQ*-bezogener Gewalt zu erhöhen, sind vertrauensbildende Maßnahmen seitens der Strafverfolgungsbehörden wie öffentlichkeitswirksame Information über entsprechende Ermittlungserfolge in diesem Bereich erforderlich. Zudem führt eine Erhöhung der Anzeigebereitschaft dazu, dass sich das Dunkelfeld von Gewaltkriminalität gegen LSBTTIQ* verkleinert. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, alle Formen hassmotivierter Straftaten (hate crime) zu ächten und zu verfolgen. Denn derartige Straftaten richten sich nicht nur gegen die unmittelbaren Opfer, sondern sie schaffen ein angsterfülltes Klima, in dem auch andere LSBTTIQ* fürchten, Opfer derartiger Straftaten zu werden. In der Online-Befragung des MASGF gaben Betroffene Hinderungsgründe an, warum sie, eine Straftat weder der Polizei noch der Justiz gemeldet haben. Die meistgenannten Antworten waren: „Eine Anzeige hätte einen hohen persönlichen Aufwand ohne einen entsprechenden Nutzen für mich bedeutet" (92 Prozent). „Ich dachte, die Ermittlungen würden sowieso nichts bringen" (91 Prozent) und „Ich hatte die Befürchtung, dass die Angelegenheit nicht ernst genommen worden wäre" (83 Prozent). Jedoch berichteten nur ein Drittel derer, die Erfahrungen mit der Polizei gemacht haben, von negativen Reaktionen. Die große Mehrheit fühlte sich ernstgenommen und respektvoll behandelt.

Straftaten, die sich gegen queere Menschen richten, gehören zur sog. Hasskriminalität und werden bundeseinheitlich als politisch motivierte Kriminalität (PMK) im Unterthema „sexuelle Orientierung“ statistisch erfasst sowie nach einheitlichen Regeln ausgewertet. Der Begriff der Hasskriminalität wird verwendet, wenn die Tatperson das Opfer aufgrund seiner tatsächlichen oder vermuteten Zugehörigkeit zu einer Gruppe ausgewählt hat. Bisher weist die Statistik zur PMK so gut wie keine Strafermittlungsverfahren aus, die einen homo- oder transphoben Charakter haben.
Die Straftat als PMK einzustufen, auch wenn dies nicht eindeutig erscheint, setzt einen professionellen und empathischen Umgang der mit dem Vorgang befassten Polizeibeamt*_*innen voraus. Die erste Bewertung, ob es sich um ein PMK-Delikt handelt, nimmt die Polizei im Rahmen der Anzeigenaufnahme vor. Eine Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur dieser Bewertung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft während des gesamten Ermittlungsverfahrens bis zu dessen Abschluss, wobei alle Ermittlungsergebnisse sorgfältig berücksichtigt werden.

Bei den Ermittlungen wirkt die Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Sachleitungsbefugnis auf die Klärung der Tatmotivation hin. Da den Straftaten, die mit der Diskriminierung homo- und transsexuellen Personen in Zusammenhang stehen, menschenverachtende Beweggründe zugrunde liegen, wird die Staatsanwaltschaft, sofern in diesen Fällen für die Strafverfolgung ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, dieses regelmäßig bejahen. Im Rahmen des gerichtlichen Hauptverfahrens trägt die Staatsanwaltschaft dafür Sorge, dass die Tatsachen, die eine menschenverachtende Motivation des Täters belegen können, festgestellt werden. Diese Beweggründe sind vom Gericht bei der Strafzumessung zu berücksichtigen.

Die Justizministerkonferenz hat in ihrer Sitzung Ende Juni 2017 empfohlen, dass eine gesonderte Statistik zur Erfassung von Hasskriminalität geführt wird. Die Daten sollen im Bundesamt für Justiz zusammengeführt werden. Die Erfassung der entsprechenden Straftaten kann dazu beitragen, deren Entwicklung besser nachvollziehen zu können.

Bereits in der Ausbildung an der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg (FHPol) werden die Anwärter*innen im Rahmen von Schulungen sozialer Kompetenzen darauf vorbereitet, mit Menschen unterschiedlichster Identität sozial kompetent zu kommunizieren. Zudem werden sie in verschiedenen Fächern, wie z. B. Psychologie, Berufsethik oder Führungslehre, mit den Mechanismen der Stereotypenbildung vertraut gemacht und angehalten, eigene Wahrnehmungs- und Bewertungsmuster kritisch zu reflektieren. Zur Befähigung der Polizeibediensteten für einen kompetenten Umgang mit Opfern – auch mit LSBTTIQ*-Opfern – finden ebenfalls regelmäßig dezentrale Fortbildungen statt, die auch den operativen Opferschutz umfassen. Daneben steht den Polizeibediensteten jederzeit die Handreichung „Polizeilicher Opferschutz“ mit umfangreichen Informationen zur Verfügung. Wichtig bleibt, die Belange von LSBTTIQ* weiter als bisher in der polizeiinternen Aus- und Weiterbildung zu berücksichtigen.

Wichtig ist auch, die Zusammenarbeit der Polizei mit den LSBTTIQ*-Interessenvertretungen voranzubringen. Im Polizeipräsidium sind Bedienstete im Nebenamt als Ansprechpersonen für den polizeilichen Opferschutz (sogenannte Opferschutzbeauftragte) tätig. Sie stehen als Ansprechperson für Mitarbeiter*_*innen der Polizei sowie für die Betreuung und Vermittlung der Opfer vor Ort zur Verfügung. Somit sind sie befähigt, auch bei LSBTTIQ*-Opfern beratend tätig zu werden.

Ergänzend zu der Zentralstelle Prävention wurde am 03. März 2017 eine „Zentrale Ansprechstelle für Opferbelange bei politisch motivierten, insbesondere vorurteilsgeleiteten Straftaten“ eingerichtet und unter fachlicher Anleitung des Staatsschutzes auf Ebene des Polizeipräsidiums angebunden.

Zusätzlich gibt es den Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen im Polizeipräsidium, welcher als Ansprechpartner für jeden Polizeibediensteten und als Vermittler für deliktspezifische Hilfsangebote fungiert (Mittler zwischen Polizei und anderen aktiven Interessenvertretungen von LSBTTIQ*).

Um die Hemmschwelle, LSBTTIQ*-motivierte Gewalt zur Anzeige zu bringen, so gering wie möglich zu halten und die tatsächliche Anzahl der Übergriffe auf LSBTTIQ* darzustellen, bedarf es der weiteren Stärkung des Vertrauens in die Strafverfolgungsbehörden.

Die Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft soll ebenso LSBTTIQ*-sensibel wie bei den Polizeibehörden bearbeitet werden, um den Opfern zu zeigen, dass sie ernst genommen werden und dass die an ihnen verübten Straftaten keine Bagatell-Delikte darstellen. Die Landesregierung prüft daher, in Form von Fachgesprächen bzw. Fachtagen das Thema LSBTTIQ* in den Gerichten und Staatsanwaltschaften präsent zu machen.

Um LSBTTIQ*, die Opfer von Gewalt geworden sind, in ihrer Gewaltverarbeitung zu unterstützen, ist es erforderlich, die vorhandenen Erfahrungen der Beratungsstellen der LSBTTIQ*-Community mit den im Land agierenden Opferberatungsstellen oder anderen Hilfe- und Beratungsangeboten zu vernetzen. Dabei ist eine wertschätzende und qualifizierte Beratung von großem Vorteil, um die bestehenden Hürden des Besuchs einer Opferberatungsstelle abzubauen. Darüber hinaus müssen weitere vertrauensbildende Maßnahmen unternommen werden, um die Gewalt in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu enttabuisieren und Beratungen für diese Zielgruppe vorzuhalten. So soll z.B. das Angebot einer vertraulichen Spurensicherung in vier Brandenburger Kliniken in Fällen von sexueller Gewalt gegen Erwachsene bei LSBTTIQ* besser bekannt gemacht werden, damit diese das Angebot – bei Bedarf – in Anspruch nehmen.

In Fällen von häuslicher oder sexualisierter Gewalt ist das Hilfetelefon – Gewalt gegen Frauen des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein Beratungsangebot, das unabhängig von sozialer und ethnischer Herkunft, Religion sowie sexueller Orientierung und Identität der hilfesuchenden Personen in Anspruch genommen werden kann.

Entsprechende Informationen zu Beratungsangeboten vor Ort hält die Einrichtung des Hilfetelefons vor und vermittelt zu Unterstützungsangeboten in der Nähe des/der Anrufers*_*in. Die Möglichkeit das Angebot – bei Bedarf – in Anspruch zu nehmen muss bei LSBTTIQ* besser bekannt gemacht werden.

 

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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.5. - Handlungsfeld - Lebenslagen
III.5.3 - LSBTTIQ* - Geflüchtete

Das Landesintegrationskonzept (LIK), welches im Jahr 2017 fortgeschrieben wird, behandelt die Belange von LSBTTIQ*-Geflüchteten. Diese werden im Themenschwerpunkt „Berücksichtigung der besonderen Situation von geflüchteten Frauen, Kindern und LSBTTIQ-Geflüchteten“ sichtbar. Darin wird festgehalten, dass ein „besonderes Augenmerk nicht nur bezüglich Gewaltprävention und Gewaltschutz besonders gefährdeten Gruppen unter den Geflüchteten gilt. Dies betrifft Frauen und Kinder, aber auch LSBTTIQ* (Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Transsexuell, Transgender, Intersexuell und Queer)- Geflüchtete“. Darin wird weiter ausgeführt, dass das Land Brandenburg verschiedene Unterstützungsangebote für LSBTTIQ*-Geflüchtete fördert. So hält der Verein AndersARTiG e. V. entsprechende Beratungs- und Fortbildungsangebote mit dem Projekt „Queer Haven - Netzwerk für queere Geflüchtete im Land Brandenburg“ vor. Ziel ist es, über die spezielle Situation von LSBTTIQ*- Geflüchteten aufzuklären, kompetente Beratungsstrukturen und ehrenamtliche Unterstützungsstrukturen aufzubauen. Den meisten LSBTTIQ*-Geflüchteten fällt es aufgrund der massiven Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen, die sie in ihren Herkunftsländern, aber auch während der Flucht und teilweise noch in den Aufnahmeeinrichtungen durch Mitgeflüchtete erfahren (haben), schwer, ihre sexuelle Orientierung bzw. ihre Identität preiszugeben, Hilfe zu suchen und ihre Rechte einzufordern.
Deshalb ist es besonders wichtig, ein niedrigschwelliges Angebot zu schaffen und die Betroffenen im Sinne des Empowerment-Ansatzes dabei zu unterstützen, selbstbewusst ihre Interessen zu vertreten und das Feld des sozialen und politischen Handelns aktiv mitzugestalten.

In der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg wurde das DRK mit der Durchführung einer qualifizierten migrationsspezifischen Sozialberatung beauftragt. Das Thema „Partnerschaft, Familie und Erziehung“ bildet hierbei einen Beratungsschwerpunkt. Das DRK beschäftigt eine*_*n Mitarbeiter*_*in mit einer Spezialausbildung zur Betreuung von LSBTTIQ*-Geflüchteten. Darüber hinaus plant die Zentrale Ausländerbehörde gegenwärtig die Weiterentwicklung des bisherigen Schutzkonzepts in der Form, dass es ab dem I. Quartal 2018 ein größeres Schutzhaus geben soll, in dem neben alleinreisende Frauen und ihren Kindern auch LSBTTIQ*-Geflüchteten eine angemessene Wohnunterbringung ermöglicht werden soll.

Mithilfe des Projektes „Queer Haven“ soll eine Handreichung für LSBTTIQ*-Geflüchtete sowie für alle Akteur*innen, die haupt- oder ehrenamtlich mit geflüchteten Menschen arbeiten, erstellt werden.

Da viele LSBTTIQ*-Geflüchtete in den Gemeinschaftsunterkünften homophober Gewalt durch Mitbewohner*_*innen ausgesetzt sind, soll die Vernetzung und Beratung von separaten Unterkünften für LSBTTIQ*-Geflüchtete in Brandenburg vorangetrieben werden. Des Weiteren sind die Aktivitäten des Vereins Katte (Kommunale Arbeitsgemeinschaft Tolerantes Brandenburg e.V.) im Bereich der Unterstützungsangebote für LSBTTIQ*-Geflüchtete zu nennen. Darunter fallen die Unterstützung beim Erlangen von Deutschkenntnissen sowie die Begleitung und Betreuung bei Behördengängen.

Die Landesregierung regt an, die Vernetzungsarbeit wie die LGBTIQ*-Conference in Brandenburg/Havel zu fördern, um einen Raum für Workshops und Diskussionsrunden für den Austausch der LSBTTIQ*-Community mit den LSBTTIQ*-Geflüchteten zu erhalten und ein wichtiges Zeichen für Solidarität zu setzen.

 

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Impressum

Queeres Brandenburg - Landeskoordinierungsstelle
Die Kommnunale Arbeitsgemeinschaft Tolerantes Brandenburg - Katte e. V. ist seit dem Jahr 2020 die Trägerin des Projektes Queeres Brandenburg - Landeskoordinierungsstelle. Das Projekt wird durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbarucherschutz gefördert. Die jeweiligen Träger der Projekte zur Aufklärung, Prävention, Beratung und Hilfe, die auf dieser Seite aufgeführt werden, sind durch die Veröffentlichung der jeweiligen Adresse gekennzeichnet. 

Katte e. V.
Jägerallee 29
14469 Potsdam

T: 0331 240 189
F: 0331 240 188
M: lks@queeres-brandenburg.info


Katte e. V.,  AG Potsdam, VR 2580 P; Vertretungsberechtigte Vorstände: Hans Kremer und Ronald Schulz. Der Verein ist vom Finanzamt Potsdam als Gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt und zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen für Spenden entspr. § 50 Abs.1 EStDV berechtigt.

Steuer-Nr. 046/141/08563, Spendenkonto 638009903 bei der Postbank Leipzig, BLZ 86010090 IBAN: DE54860100900638009903 BIC: PBNKDEFF

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