I. - Einleitung
I.1. - Allgemeine und Rechtliche Situationen von LSBTTIQ* im Land Brandenburg

I.2. - Erläuterung der Begrifflichkeiten LSBTTIQ*

Um die im Landtagbeschluss vom 9. Juni 2016 sowie im „Aktionsplan Queeres Brandenburg“ verwendeten Begrifflichkeiten zu klären und zu einem einheitlichen Verständnis zu gelangen, werden diese nachfolgend erläutert.

Zur detaillierten Begriffserklärung kann die „Fibel der vielen kleinen Unterschiede – Begriffe zur sexuellen und geschlechtlichen Identität“ herangezogen werden, die von der Landesarbeitsgemeinschaft Lesben in NRW e.V. im Rahmen des „NRW-Aktionsplans für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt - gegen Homo- und Transphobie“ der Landesregierung Nordrhein-Westfalen herausgegeben wird . Die Begrifflichkeit im „Aktionsplan Queeres Brandenburg“ orientiert sich an dieser oft zitierten Ausarbeitung.

Die von der heterosexuellen zu unterscheidende gleichgeschlechtliche sexuelle Orientierung („wen begehre ich?“) beschreiben die Begrifflichkeiten lesbisch, schwul oder bisexuell. Die geschlechtliche Identität und eigene Geschlechtsrollenorientierung („in welchem Geschlecht lebe ich?“) drückt sich in den Begriffen transsexuell oder transgender aus.

Daneben ist zwischen den Begriffen transsexuell und transgender zu unterscheiden. Bei transsexuellen Menschen liegt keine Identifikation mit dem angeborenen biologischen Geschlecht vor. Mehrheitlich wird eine Angleichung der körperlichen Geschlechtsmerkmale an das wahrgenommene Geschlecht durch medizinische Behandlungen, sogenannte geschlechtsangleichende Maßnahmen angestrebt.

Als transgender werden Menschen bezeichnet, deren Geschlechtsempfinden oder deren soziales Geschlecht ein anderes ist als ihr biologisches Geschlecht. Dieser Geschlechtswechsel wird dabei nicht vollständig körperlich durch medizinische oder chirurgische Eingriffe vollzogen, sondern durch Verhalten, Gestus und Kleidung gelebt.

Als transgender bezeichnen sich zudem Menschen, die sich einer eindeutigen Geschlechtszuordnung entziehen wollen. Transsexuelle und Transgender können zusammenfassend als Trans* geschrieben werden. Intergeschlechtliche Menschen bzw. Intersexuelle oder Inter* sind Personen, welche aufgrund von körperlichen Besonderheiten bereits bei der Geburt medizinisch nicht eindeutig den Kategorien „männlich“ oder „weiblich“ zugeordnet werden können. Der deutsche Ethikrat kam 2012 in einer Stellungnahme zum Thema „Intersexualität“ zu der Auffassung, dass es sich um einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Gleichbehandlung handele, wenn Menschen, die sich aufgrund ihrer körperlichen Konstitution weder dem Geschlecht „weiblich“ noch „männlich“ zuordnen können, rechtlich gezwungen werden, sich im Personenstandsregister einer dieser Kategorien zuzuordnen. Daher solle geregelt werden, dass neben der Eintragung als „weiblich“ oder „männlich“ auch die Eintragung „anderes“ gewählt werden kann bzw. dass kein Eintrag erfolgen muss, bis die betroffene Person sich selbst entschieden hat (vgl. BT-DS 17/12192, S. 11).

Die Bezeichnung „queer“ kann als Oberbegriff für alle sexuellen Orientierungen und Geschlechtsidentitäten verwendet werden, die jenseits der Heteronormativität der Mehrheitsgesellschaft und der Zweigeschlechtlichkeit von Frau und Mann existieren. Um die Berücksichtigung aller sexuellen Orientierungen und aller Geschlechter auszudrücken, werden als sichtbare Zeichen im Aktionsplan der so genannte Gender Gap in Form eines Sternchens * im Sinne einer geschlechtersensiblen Sprache verwendet.

 

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I. - Einleitung
I.1. - Allgemeine und Rechtliche Situationen von LSBTTIQ* im Land Brandenburg

Brandenburg hat eine gute Tradition, für die Akzeptanz von Menschen mit unterschiedlicher geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung einzutreten. Bereits im Jahr 1992 wurde in der Brandenburgischen Landesverfassung das Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität verankert: Gemäß Art. 12 Abs. 2 der Brandenburgischen Landesverfassung darf „niemand… wegen der Abstammung, Nationalität, Sprache, des Geschlechts, der sexuellen Identität, sozialen Herkunft oder Stellung, einer Behinderung, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder aus rassistischen Gründen bevorzugt oder benachteiligt werden.“ Damit wurde der Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikels 3 des Grundgesetzes in einem weiten Sinn ausgelegt, lange vor der Diskussion zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auf Bundesebene.

Ausgehend von dieser verfassungsrechtlichen Vorgabe wurde im Land Brandenburg die rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung von LSBTTIQ* mit verschiedenen Maßnahmen vorangetrieben, zum Beispiel mit dem Landesausführungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) im Jahr 2001.

Ein weiterer Schritt zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften erfolgte mit dem Gesetz zur Anpassung des brandenburgischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsrecht (Brandenburgisches Lebenspartnerschaftsanpassungsgesetz – BbgLPAnG) vom März 2012. Damit wurden die eingetragenen Lebenspartnerschaften in allen Rechtsvorschriften des Landes neben der Ehe berücksichtigt.

Im Beschluss vom 9. Juni 2016 zum „Aktionsplan für Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, für Selbstbestimmung und gegen Homo- und Transphobie in Brandenburg“ stellte der Landtag fest, dass die rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung im Bereich LSBTTIQ* vorangetrieben werden soll (s. LT-DS 6/4295(ND)-B). Der Aktionsplan soll dazu beitragen, die bereits vorhandenen und vom Land geförderten Aktivitäten zusammenzuführen und den gesellschaftlichen Wandel hin zu Akzeptanz, Respekt, Wertschätzung und vor allem Dialog zu ermöglichen.

Der bisherigen positiven Entwicklung hin zu Gleichstellung und Anerkennung vielfältiger Lebensentwürfe stehen noch immer verschiedene Formen der Diskriminierung, Ausgrenzung, Ablehnung oder bisweilen sogar körperliche Gewalt entgegen. Dies trifft gerade auch in den ländlichen Regionen zu, wo die Angst vor Ausgrenzung oft noch größer ist als in den (Groß)Städten.
Die negativen Erfahrungen der betroffenen Personengruppen mindern ihre Lebensqualität und führen im schlimmsten Falle zu psychischen und physischen Erkrankungen. Sie erschweren das Leben von LSBTTIQ* innerhalb ihrer Familien, ihrem sozialen Umfeld, ihrem Arbeitsalltag und auf der Straße.

Die Förderung von Initiativen im LSBTTIQ*-Bereich wird durch zahlreiche Programme und Maßnahmenpakete der Landesregierung ergänzt, beispielsweise in den Feldern Familien- und Kinderpolitik, Gleichstellungspolitik, Seniorenpolitik und Behindertenpolitik. Diese bleiben auch weiterhin auf diese Zielgruppen ausgerichtet, beachten jedoch stärker die Belange von LSBTTIQ*.

Der vorliegende „Aktionsplan „Queeres Brandenburg“ soll dazu beitragen, die Bevölkerung über „geschlechtliche und sexuelle Vielfalt“ informieren, mit dem Ziel der Gleichstellung von LSBTTIQ* und dem Abbau von noch bestehenden Diskriminierungen.

 

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I. Einleitung

1. Allgemeine und rechtliche Situation von LSBTTIQ* im Land Brandenburg
2. Erläuterung der Begrifflichkeiten LSBTTIQ*

II. Entstehungsprozess des „Aktionsplans Queeres Brandenburg“

1. Politischer Prozess bis zur Entscheidung der Erarbeitung eines Aktionsplans in Brandenburg  
1.1 Beschluss des Landtages Brandenburg vom 09.06.2016 (Drucksache 6/4295 (ND)-B)
1.2 Externe Unterstützungsleistung


2. „Wo steht das Land Brandenburg bei der LSBTTIQ*- Gleichstellung?“
2.1 Handlungsfelder des „Aktionsplans Queeres Brandenburg“
2.2 Entwicklungsprozess des Aktionsplan - „Akzeptanz durch Beteiligung“
2.3 Beteiligungsinstrumente
2.3.1 Online- Dialogplattform auf der Internetseite www.queeres-brandenburg.info
2.3.2 Schriftliches Beteiligungsverfahren verschiedener Interessensvertretungen 
2.3.3 Wissenschaftliche Online-Befragung zur Lebenssituation von LSBTTIQ* in Brandenburg
2.3.4 Dialogveranstaltungen in Potsdam/Cottbus/Prenzlau und zentrale Veranstaltung in Potsdam 
2.3.5 Öffentlichkeitsarbeit zum Prozess der Erarbeitung des Aktionsplans

3. Abstimmungsphase

4. Gendersensible Schreibweise im „Aktionsplan Queeres Brandenburg“


III. Handlungsfelder des „Aktionsplan Queeres Brandenburg“

0. Sensibilisierung für LSBTTIQ*-Belange als Querschnittsthema 

1. Handlungsfeld – Bildung und Aufklärung
1.1 Kindertagesstätten 
1.2 Schule und berufsbildenden Schulen
1.3 Lehrerausbildung
1.4 Kinder- und Jugendhilfe
1.5 Hochschulbildung/Fachkräfteausbildung

2. Handlungsfeld – Teilhabe
2.1 Kultur
2.2. Gedenkkultur
2.3. Sport
2.4. Gesellschaft und Religion

3. Handlungsfeld – Selbstbestimmung und Selbsthilfe
3.1 Selbsthilfestrukturen
3.2 Ehrenamt
3.2.1 Freiwilligen Pass
3.2.2 Ehrenamtskarte
3.2.3 Ehrenamtsempfang
3.2.4 Ehrenamtsversicherung

4. Handlungsfeld – Familie, Kinder, Jugend, Lebenspartnerschaft
4.1 Lebenspartnerschaften
4.2 Familie
4 4.3 Kinder/Jugend

5. Handlungsfeld – Lebenslagen
5.1 Senior*_*innen im LSBTTIQ*- Bereich
5.2 LSBTTIQ* mit besonderen Unterstützungsbedarf
5.3 LSBTTIQ*- Geflüchtete

6. Handlungsfeld – Gewaltprävention und Antidiskriminierung
6.1 Gewaltprävention
6.2. Antidiskriminierung

7. Handlungsfeld – Gesundheit
7.1 Allgemeine Gesundheitsversorgung
7.2 Transgeschlechtlichkeit
7.3 Intergeschlechtlichkeit

8. Handlungsfeld – Arbeitswelt
8.1 Zugang zum Arbeitsmarkt
8.2 Öffentlicher Dienst
8.3 Privatwirtschaft

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Impressum

Queeres Brandenburg - Landeskoordinierungsstelle
Die Kommnunale Arbeitsgemeinschaft Tolerantes Brandenburg - Katte e. V. ist seit dem Jahr 2020 die Trägerin des Projektes Queeres Brandenburg - Landeskoordinierungsstelle. Das Projekt wird durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbarucherschutz gefördert. Die jeweiligen Träger der Projekte zur Aufklärung, Prävention, Beratung und Hilfe, die auf dieser Seite aufgeführt werden, sind durch die Veröffentlichung der jeweiligen Adresse gekennzeichnet. 

Katte e. V.
Jägerallee 29
14469 Potsdam

T: 0331 240 189
F: 0331 240 188
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