III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.5. - Handlungsfeld - Lebenslagen
III.5.2 - LSBTTIQ* mit besonderen Unterstützungsbedarf

Menschen mit Behinderungen sollen in besonderem Maße vor Diskriminierung auch aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung geschützt sein. Sie sollen Unterstützung und Hilfe vorfinden, die wertschätzend mit der Unterschiedlichkeit umgeht. Beschäftigte in den sozialen und Pflegeberufen sollen dazu qualifiziert werden, Vorurteile als solche zu erkennen und im Sinne der Vielfalt selbstbestimmter Lebensweisen zu relativieren.

Sexualität und geschlechtliche Identität von Menschen mit Behinderungen sind im Alltag noch immer weitgehend tabuisiert. Auch aus diesem Grund werden LSBTTIQ* mit Behinderungen in der Öffentlichkeit bislang kaum unter den Aspekten der geschlechtlichen Identität und der sexuellen Orientierung wahrgenommen. Auf die Behinderung ausgerichtete Wohn- und Betreuungsangebote sind tendenziell an den Bedürfnissen der heterosexuellen Mehrheit ausgerichtet – der Betreuung und Pflege liegt zumeist unreflektiert ein tradiertes Geschlechterverständnis und die selbstverständliche Annahme einer heterosexuellen Lebensweise zugrunde. Grundsätzlich gilt aber, dass sich Betreuung und Pflege stets nach den Grundbedürfnissen der Menschen ausrichten. Je stärker die Beeinträchtigung ein selbstbestimmtes Leben erschwert, desto tiefer greifen Hilfesysteme in den Alltag und die Intimsphäre von Menschen mit Behinderungen ein.

Die einseitige Annahme, alle Menschen entsprechen allgemeingültigen Vorstellungen von geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, führt zwangsläufig zu stillschweigender Diskriminierung sexueller und geschlechtlicher Minderheiten. Für LSBTTIQ*, die im Alltag wegen einer Beeinträchtigung auf Unterstützung angewiesen sind, hat das fatale Auswirkungen auf das psychische und gesundheitliche Wohlbefinden.

Das 2016 weiterentwickelte Behindertenpolitische Maßnahmenpaket 2.0 der Landesregierung achtet querschnittsmäßig bei seinen Teilhabezielen und -maßnahmen auf die erforderliche Einbindung und besondere Berücksichtigung der Belange vulnerabler Personengruppen, zu denen auch die Gruppe der LSBTTIQ*-Personen mit Behinderungen gehört. Um die Thematik LSBTTIQ* auch in der Behindertenpolitik stärker sichtbar zu machen, prüft die Landesregierung das Thema bei der nächsten Fortschreibung des Behindertenpolitischen Maßnahmenpaketes für das Land Brandenburg im Bereich Diversity Mainstreaming mit aufzunehmen.

 

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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.5. - Handlungsfeld - Lebenslagen
III.5.2. - Senior*_*Innen im LSBTTIQ* - Bereich

Da es in den kommenden Jahren aufgrund des demografischen Wandels immer mehr Menschen im Rentenalter geben wird, steigt auch die Zahl von LSBTTIQ* in dieser Altersgruppe in Brandenburg. Wie insgesamt die ältere Generation, ist auch die Gruppe der LSBTTIQ* durch eine Vielfalt an sozioökonomischen Unterschieden gekennzeichnet. Auch sie weist eine große Bandbreite in Bezug auf Gesundheit, Interessen, materielle Ressourcen und Bildung auf. Insbesondere bei Versorgung und Pflege von älteren LSBTTIQ* mit oftmals fehlendem Familienhintergrund ergeben sich besondere Herausforderungen.

LSBTTIQ*-Senior*_*innen sollen ihren Platz in der offenen Seniorenarbeit finden. Viele LSBTTIQ* haben jedoch durch die jahrzehntelange – auch staatliche – Ächtung ihrer geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung ihre Bedürfnisse nie artikuliert. Oft leben ältere LSBTTIQ* ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität nicht offen aus, möglicherweise aus Angst vor Zurückweisung oder dem Wiederaufkommen früherer Ausgrenzungserfahrungen. Durch die erlebte Ausgrenzung leben ältere Lesben, Schwule, Bisexuelle und Trans*-Menschen dann häufig in sozialer Isolation oder mit Einschränkungen im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe. Die Seniorenpolitischen Leitlinien der Landesregierung bekennen sich zu der Vielfalt des Alters und betonen die spezifischen Lebenssituationen und sozialen Rollen.
Es ist auch Aufgabe der Seniorenpolitik, sich zu einer offenen und toleranten Gesellschaft zu bekennen und die Vorbehalte gegenüber anderen Lebensentwürfen besonders der älteren Generation zu verringern oder sogar ganz abzubauen. Um die Bedarfe und Bedürfnisse von älteren LSBTTIQ* in der Seniorenarbeit bzw. Seniorenpolitik wiederzufinden, sollten sie personell in den Interessensvertretungen für Senior*_*innen vertreten sein. Nur mit Beteiligung an den Entscheidungsprozessen in der Seniorenpolitik können die zielgruppenspezifischen Belange erkannt, legitim vertreten und letztlich berücksichtigt werden.

Mit zunehmendem Alter wächst auch für LSBTTIQ*-Senior*_*innen das Risiko, pflegebedürftig zu werden. Zur Sicherung der pflegerischen Versorgung hat die Landesregierung 2015 eine Pflegeoffensive auf den Weg gebracht. Es geht dabei strategisch um Pflegeprävention. Schwerpunkte der Pflegeoffensive bilden Aktivitäten zur verbesserten Beratung und Unterstützung pflegender Angehöriger, der Ausbau intelligenter sozialräumlicher Pflegestrukturen sowie die Fachkräftesicherung in der Pflege. Es ist somit erforderlich, dass Mitarbeitende in Altenpflegeeinrichtungen kompetent mit den Bedürfnissen älterer LSBTTIQ* umgehen können, um auch bei Diskriminierungen durch andere Bewohner*_*innen hilfreich und deeskalierend einzuwirken. Pflegepersonal ist dahingehend zu sensibilisieren, dass besondere Lebensentwürfe und Biografien erkannt und vertrauensvoll geteilt werden können.

Pflegebedürftige Personen sollen unabhängig davon, ob sie ambulante oder stationäre Pflegeleistungen erhalten, auf Hilfe und Unterstützung vertrauen können, die ihre Würde und Persönlichkeitsrechte wahren und eine selbstbestimmte und selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dazu gehört auch, die Leistungen unter Wahrung der kulturellen, geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung der Leistungsempfangenden zu erbringen. Dabei geht es zunächst darum, die Belange von LBSTTIQ* in den bestehenden Fachgremien (wie zum Beispiel im Landespflegeausschuss) sichtbar zu machen.

Die spezifische Reflektion der Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Menschen mit Pflegebedürftigkeit wird immer dann besonders erforderlich, wenn Menschen auf die Auswahl ihrer Pflegepersonen und der einzelnen Pflegeleistungen nur eingeschränkt Einfluss nehmen können. Insbesondere in vollstationären Pflegeeinrichtungen vertrauen Menschen einen erheblichen Teil dieser Entscheidungen den dort tätigen professionellen Kräften an. Die Gestaltung des Lebensalltags wird damit maßgeblich von der Pflegeeinrichtung beeinflusst. Der Staat hat in diesen Fällen eine Aufsichtsfunktion, die auf die Wahrung der Würde und der Rechte der Bewohner*_*innen ausgerichtet ist. In diesem Rahmen können Pflegeeinrichtungen dabei unterstützt werden, wie sie ihre Pflegekräfte zum Thema LSBTTIQ* sensibilisieren und ggf. auch qualifizieren. Das setzt voraus, dass auch den Mitarbeiter*_*innen der Aufsicht entsprechende Kompetenzen vermittelt werden. Das Thema soll deshalb im Fortbildungsplan der in der Aufsicht tätigen Mitarbeiter*_*innen Eingang finden.

 

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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.4. - Handlungsfeld - Familie, Jugend, Kinder und Lebenspartnerschaft
III.4.3. - Kinder und Jugend

Nach heutigem Wissensstand machen manche Kinder beim Heranwachsen oft bereits vor der Pubertät die Erfahrung, dass sie den Erwartungen an ein „typisches“ Mädchen- bzw. „typisches“ Jungenverhalten nicht entsprechen. LSBTTIQ*-Kinder nehmen wahr, dass ihr Verhalten als „abweichend“ von der Norm aufgefasst wird.

Aus der oft wenig verständnisvollen Reaktion aus dem Umfeld des Kindes entstehen innere und/oder äußere Konflikte, die sich auch belastend für seine weitere Entwicklung auswirken können. Diese gemachten Erfahrungen prägen die Kinder langfristig. Im Jugendalter wird dies sogar noch verstärkt, wenn Selbstwertkonflikte und die Phasen des inneren und äußeren Coming-outs hinzutreten. Dies kann Ängste und Einsamkeitsgefühle entstehen lassen, mit der Folge, dass die Suizidgefahr bei lesbischen, schwulen oder Trans*-Jugendlichen um ein Vielfaches höher liegt als bei heterosexuellen Jugendlichen.

Eine zentrale Herausforderung für LSBTTIQ*-Jugendliche stellt ihr Coming-out dar, ob in der Familie oder bezogen auf die Reaktion ihres Freundeskreises. Dies ist teilweise ein langandauernder Prozess für die Jugendlichen. Ein Rückzug aus dem gewohnten Umfeld ist bei queeren Jugendlichen nicht selten. In dieser Zeit sind Rückhalt und Zuspruch aus dem familiären und sonstigen Umfeld aber besonders wichtig. Aus der Online-Befragung geht hervor, dass mehr als die Hälfte der Befragten bei ihrem Coming-out jünger als 20 Jahre alt sind. Nur bei wenig mehr als zehn Prozent der Befragten findet das Coming-out in den 30ern oder später statt.

Bei Inter*-Jugendlichen setzt die Auseinandersetzung mit dem „Anderssein“ in der Familie und bei sich selbst viel früher ein. Daher müssen Unterstützungsangebote bei ihnen frühzeitiger greifen als bei anderen Personengruppen aus dem LSBTTIQ*-Bereich. Hier sind bereits die betreffenden Eltern anzusprechen, da Fragen zur Intersexualität des Kindes in der Regel bereits nach der Geburt auftreten.

Auch Kinder aus Regenbogenfamilien sollten hier nicht vergessen werden, denn sie stehen – trotz eines positiven gesellschaftlichen Wandels –vor spezifischen Herausforderungen aufgrund ihrer Familienkonstellation. Sie sollten ebenfalls die Möglichkeit erhalten, sich bei Sorgen oder Ängsten an eine vertrauenswürdige Person, ohne Angst vor Zurückweisung oder Abwertung, wenden zu können.

Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass alle Heranwachsenden, die Möglichkeit erhalten, zu starken und selbstbewussten Persönlichkeiten heranwachsen können.

 

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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.4. - Handlungsfeld - Familie, Jugend, Kinder und Lebenspartnerschaft
III.4.2. - Familie

Die Wahlfreiheit, in welcher Familienform die Menschen heute leben wollen, ist für die meisten ein großer Gewinn im Hinblick auf ihre persönliche Zufriedenheit. So vielfältig Menschen in ihren Familien heute leben, so unterschiedlich sind ihre Wünsche an die Familienpolitik. Ein Dreh- und Angelpunkt für eine gelingende Familienpolitik sind Orte, die Familien als Anlaufstelle nutzen, wo sie sich einbringen, Anregungen und, wenn nötig, auch Beratung und Unterstützung erhalten können.“ Denn unabhängig von der Familienform ist die Familie für die meisten Menschen der wichtigste Lebensbereich.

Die „Institution Familie“ hat sich bereits mehrfach dem Wandel in der Gesellschaft angepasst. Der Begriff Familie steht nicht mehr für das klassische „Vater, Mutter, Kind“, sondern für unterschiedlichste Formen des Zusammenlebens.
Hierzu gehören selbstverständlich auch Regenbogenfamilien. Aus diesem Grund geht die Landesregierung von einem weit gefassten Familienbegriff aus, der jede generationenübergreifende und auf Dauer angelegte Verantwortungsgemeinschaft umfasst.

Nach einer in Auftrag gegebenen Studie des Bundesministeriums der Justiz zur „Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften“ unterscheidet sich die Entwicklung der dort aufwachsenden Kinder und Jugendlichen in der Selbstbeurteilung kaum von Kindern und Jugendlichen aus Kern-, Stiefvater- und Mutterfamilien. Die Autor*_*innen der Studie sehen bei den Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften sogar ein höheres Selbstwertgefühl. Eine positive Entwicklung von Kindern und des Kindeswohls setzt eine gute Qualität der Eltern-KindBeziehung voraus, die sexuelle Orientierung der jeweiligen Elternteile spielt dabei keine Rolle.

Der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner Sitzung am 07.07.2017 zugestimmt; vgl. Weiterentwicklung des Familien- und Kinderpolitischen Programms “Gemeinsam für ein familien- und kinderfreundliches Brandenburg“. Regenbogenfamilien werden in den familienunterstützenden Maßnahmen bisher nicht ausreichend berücksichtigt. Wichtig ist als erster Schritt, Regenbogenfamilien sichtbar zu machen und somit ihre gesellschaftliche Akzeptanz zu unterstützen. Ein Anfang ist die Ausweitung des Angebots des in Berlin existierenden Regenbogenfamilienzentrums auf Brandenburger Familien. Die Beratung des Zentrums findet seit Frühjahr 2017 in den Räumlichkeiten der Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule&Trans*Belange in Potsdam statt; die Beratungsangebote sollen überregional ausgebaut werden. Weitere Schritte wie die mögliche Ergänzung der Elternbriefe um den Aspekt sexuelle und geschlechtliche Vielfalt ist zu prüfen.

Im Zuge der vielfältigen Formen von Familienkonstellationen und daraus resultierender gruppenspezifischer Problemlagen sieht die Landesregierung es als notwendig an, die Familienberatungsstellen im Land Brandenburg in den kommenden Jahren für eine qualifizierte und unterstützende Beratung von Regenbogenfamilien zu befähigen und zu sensibilisieren. Dabei müssen die Unterstützungsangebote oder Hilfen zur Erziehung nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches VIII individuell, bedarfsorientiert und partizipativ ausgerichtet sein. Dies betrifft spezifische Bedürfnisse von Familien mit Kindern, die z. B. nicht dem binären Geschlechtermodell entsprechen oder spezielle Fragen zum Coming-out eines Kindes oder des späten Coming-outs eines Elternteils.

Die betreffenden Eltern sind allzu oft nicht auf das Coming-out ihres Kindes vorbereitet und sie haben natürlich auch Sorgen und Ängste. Um den ratsuchenden Eltern adäquat helfen zu können, ist die Kenntnis von bestehenden gruppenspezifischen Beratungsstellen wichtig, die sich teilweise auf die jeweilige queere Zielgruppe spezialisiert haben.

Für LSBTTIQ* gibt es selbstverständlich die Möglichkeit, ein Kind als Pflegekind aufzunehmen. Die Pflegekinderhilfe hat zum Ziel, Pflegekindern ein sicheres und geborgenes Aufwachsen in einer Pflegefamilie zu ermöglichen. Wichtig ist dabei, für die schutzbedürftigen Kinder eine passende Familie bzw. Bezugsperson zu finden. Das Thema LSBTTIQ* als Pflegefamilie muss stärker sichtbar werden und bei den Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), der Pflegekinderdienste und der Amtsvormundschaft berücksichtigt werden.

 

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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.4. - Handlungsfeld - Familie, Jugend, Kinder und Lebenspartnerschaft
III.4.1. - Lebenspartnerschaften

Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) von 2001 erfolgte eine teilweise rechtliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften mit Ehepaaren. Dadurch wurde den gleichgeschlechtlichen Partnern*innen die Möglichkeit eröffnet, als eingetragene Lebenspartnerschaft auch offiziell als Verantwortungsgemeinschaft füreinander anerkannt zu werden. Anfangs noch weiterexistierende Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft wurden nach und nach vom Bundesverfassungsgericht für unwirksam erklärt, wobei ein vollumfängliches Adoptionsrecht für Lebenspartner*innen bis vor kurzem nicht bestand. Das Land Brandenburg hat von Beginn an mit dem Landesausführungsgesetz zum LPartG ab August 2001 die Möglichkeit der Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft geschaffen. Im Jahr 2012 erfolgte eine zusätzliche Erweiterung der unterschiedlichsten Landesgesetze um den Begriff der „eingetragenen Lebenspartnerschaft“.

Der Bundestag hat Ende Juni 2017 das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ (sog. „Ehe für alle“) verabschiedet. Das Gesetz trat am 1. Oktober 2017 in Kraft.

Ab Inkrafttreten des Gesetzes können gleichgeschlechtliche Paare keine Lebenspartnerschaft mehr eingehen, sondern dürfen die Ehe schließen. Bestehende Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden. Hierfür hat sich die Landesregierung in der Vergangenheit wiederholt eingesetzt. Damit ist die Gleichstellung von homosexuellen Paaren mit heterosexuellen Ehepaaren weitestgehend erreicht. Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass die noch notwendigen Rechtsänderungen für die Ehe für alle so schnell wie möglich erfolgen.

 

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Impressum

Queeres Brandenburg - Landeskoordinierungsstelle
Die Kommnunale Arbeitsgemeinschaft Tolerantes Brandenburg - Katte e. V. ist seit dem Jahr 2020 die Trägerin des Projektes Queeres Brandenburg - Landeskoordinierungsstelle. Das Projekt wird durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbarucherschutz gefördert. Die jeweiligen Träger der Projekte zur Aufklärung, Prävention, Beratung und Hilfe, die auf dieser Seite aufgeführt werden, sind durch die Veröffentlichung der jeweiligen Adresse gekennzeichnet. 

Katte e. V.
Jägerallee 29
14469 Potsdam

T: 0331 240 189
F: 0331 240 188
M: lks@queeres-brandenburg.info


Katte e. V.,  AG Potsdam, VR 2580 P; Vertretungsberechtigte Vorstände: Hans Kremer und Ronald Schulz. Der Verein ist vom Finanzamt Potsdam als Gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt und zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen für Spenden entspr. § 50 Abs.1 EStDV berechtigt.

Steuer-Nr. 046/141/08563, Spendenkonto 638009903 bei der Postbank Leipzig, BLZ 86010090 IBAN: DE54860100900638009903 BIC: PBNKDEFF

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