III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.1. - Handlungsfeld - Bildung und Aufklärung
III.1.5. - Hochschulbildung/Fachkräfteausbildung

Die vorhergehenden Ausführungen lassen erkennen, dass es Handlungsbedarfe in der Ausbildung derjenigen Fachkräfte gibt, die in Kindertagesstätten, im Schulwesen und in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind oder zukünftig arbeiten werden. Um das pädagogische Fachpersonal beim Umgang mit dem Thema geschlechtliche und sexuelle Vielfalt fachlich zu stärken, wird die Landesregierung anregen, die Thematik in den Ausbildungslehrplänen bzw. in den Studiencurricula der Ausbildungs- und Studienrichtungen zu den o.g. Tätigkeitsfeldern weiterzuentwickeln.

Die Brandenburger Hochschulen haben das Thema LSBTTIQ* bereits in vielfältigen Zusammenhängen aufgegriffen. So wird im Wintersemester 2017/2018 an der Fachhochschule Potsdam das Thema in Lehrveranstaltungen wie z.B. „Werkstatt Gender und Diversity“ aufgenommen. In kulturwissenschaftlichen Studiengängen der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) gibt es die Wahlmodule Transdisziplinäre Gender und Queer Theory. An der Universität Potsdam wird im Wintersemester 2017/2018 das studentische Projekt zur Erstellung einer queeren Stadt- und Regionalgeschichte umgesetzt. In der Filmuniversität Babelsberg „Konrad Wolf“ findet im Wintersemester 2017/2018 das „Montageforum unter der Regenbogenflagge“ statt. Dabei handelt es sich um Veranstaltungen mit queeren Film-Montagearbeiten.

 

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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.1. - Handlungsfeld - Bildung und Aufklärung
III.1.4. - Kinder- und Jugendhilfe

Die pädagogischen Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Jugendhilfeeinrichtungen sind für das Thema geschlechtliche und sexuelle Vielfalt i.d.R. geschult, um adäquat auf mögliche Konflikte reagieren zu können. Das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) hat die Relevanz des Themenfeldes schon seit Längerem erkannt. In seinem Fortbildungsprogramm 2017 sind, wie in den Jahren zuvor auch, zahlreiche Veranstaltungen mit unterschiedlichsten sexualpädagogischen Inhalten enthalten.

Dabei unterscheiden sich die Anforderungen und konzeptionellen Grundlagen deutlich danach, in welchem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe gearbeitet wird. Zu beachten sind die Besonderheiten in Bezug auf die Kindertagesstätten aufgrund des Alters, der Hilfen zur Erziehung in Bezug auf das soziale Umfeld und den familiären Kontext sowie der Kinder- und Jugendarbeit mit ihren freiwilligen außerschulischen Bildungsangeboten. Des Weiteren liegt die Zuständigkeit für die Angebote und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe in der Regel bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte) und ihre Leistungen werden weitgehend von Trägern der freien Jugendhilfe und im Bereich der Kindertagesbetreuung auch von kreisangehörigen Gemeinden erbracht.

Damit das Thema LSBTTIQ* in den Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sichtbar gemacht werden kann, sollten dort u.a Informationsmaterialien externer Beratungsstellen mit LSBTTIQ*-Erfahrung ausgelegt werden, um über diese Informationen das Gespräch mit LSBTTIQ*-Jugendlichen oder deren Eltern suchen zu können. Des Weiteren sollten die Mitarbeiter*innen über Beratungsangebote und Fakten rund um das Thema LSBTTIQ* aufklären bzw. adäquate Beratungseinrichtungen empfehlen können. Grundlage ist die Kenntnis über Beratungsangebote, die qualifizierte und sensible Unterstützungsleistungen anbieten.

Ein wichtiger Schritt in Richtung bessere Erkennbarkeit in der Kinder- und Jugendhilfe ist die Thematisierung im Landes-Kinder und Jugendausschuss (LKJA) und in den kommunalen Kinder- und Jugendhilfeausschüssen. Beispielhaft sind hier die „Leitlinien zur geschlechtergerechten Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz im Land Brandenburg“ zu nennen, die 2013 im damaligen Landesjugendhilfeausschuss beschlossen wurden. In den Empfehlungen zur Umsetzung der Leitlinien ist vorgesehen, alle drei Jahre die Leitlinie zu diskutieren.

 

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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.1. - Handlungsfeld - Bildung und Aufklärung
III.1.3. - Lehrerausbildung

Die Lehramtskandidat*innen setzen sich im Fachseminar LER zu Themen der sexuellen Vielfalt auseinander und werden dazu angeregt, sich eigene Haltungen und Einstellungen zu erarbeiten. Auch im Hauptseminar werden im Rahmen der modularen Ausbildung entsprechende Angebote zu der Vielfalt der Themen unterbreitet, die u.a. die Bedeutsamkeit veränderter Familienbilder innerhalb der Gesellschaft und im Kontext Schule hervorheben. Das eigene Lehrerbild soll dadurch reflektiert und an die Ansprüche eines vorurteilsfreien und antidiskriminierenden Umgangs mit Betroffenen angepasst werden.

 

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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.1. - Handlungsfeld - Bildung und Aufklärung
III.1.2. - Schule und berufsbildenden Schulen

Ebenfalls wichtig, um Kinder und Jugendliche für die Vielfalt von geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung zu sensibilisieren, ist der Schulbereich - unabhängig von der Schulstufe und der Schulform.

Das Brandenburgische Schulgesetz setzt die verfassungsrechtliche Vorgabe bezogen auf die sexuelle Identität für den Schulbereich um und sieht ferner die schulische Sexualerziehung als Ergänzung zur Sexualerziehung der Eltern vor. Die Schulen setzen diesen Anspruch mit ihren Schulprogrammen und schulinternen Curricula um. Dennoch sind noch längst nicht alle Vorurteile, insbesondere bei Jugendlichen abgebaut. Das Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im schulischen Bereich ist von großer Bedeutung und soll auf positive Weise sichtbar gemacht werden. Ziel ist es dabei, die Akzeptanz von LSBTTIQ* innerhalb der Schulklasse und im täglichen Umfeld zu erhöhen.

Leider werden immer noch viel zu oft die Begriffe „schwul“ und „lesbisch“ oder auch „Schwuchtel“ als gewollte Herabwürdigung des Gegenübers unter den Jugendlichen verwendet. Dies kann zu einer Atmosphäre beitragen, in dem Jugendliche ihre sexuelle Orientierung oder ihre geschlechtliche Identität eher nicht preisgeben. Wichtig ist in diesem Kontext auch, von wem die Diskriminierung ausgeht, ob von den Schüler*_*innen oder von Lehrkräften. Die Schule (inkl. Berufs- und Fachschule) ist einer der Orte - neben der eigenen Familie, der Öffentlichkeit und dem Freizeitbereich -, an dem sich die Befragten in den vergangenen fünf Jahren am häufigsten diskriminiert fühlten: 36 Prozent der OnlineBefragten haben innerhalb der vergangenen fünf Jahre negative Erfahrungen in der Schule gemacht. Besonders betroffen sind Trans*-Personen, von denen zwei Drittel angeben, in der Schule diskriminierende Erfahrungen gemacht zu haben/zu machen.

Zur Erhöhung der Sichtbarkeit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und um die Akzeptanz für LSBTTIQ* zu erhöhen, ist es erforderlich, die Lehrkräfte zu befähigen, sich des Themas in den unterschiedlichen Kontexten des Unterrichtsstoffs anzunehmen und dies wertfrei den Schüler*innen zu vermitteln. Dabei können und sollten externe Expert*innen mit LSBTTIQ*-Erfahrung hinzugezogen werden. Thematische Unterstützung bietet auch der Bildungsserver Berlin - Brandenburg.

Der wesentliche Schritt zur Umsetzung an den Schulen erfolgt mit dem neuen Rahmenlehrplan Berlin/Brandenburg für die Jahrgangsstufen 1 bis 10, der zum Schuljahr 2017/18 umgesetzt wird. Der Rahmenlehrplan verpflichtet die Schulen, insgesamt 13 übergreifende Themen (unter anderem „Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity)“ und „Sexualerziehung/Bildung für sexuelle Selbstbestimmung“) in ihren schulinternen Curricula und damit fächerverbindend, fachübergreifend oder in Projekten umzusetzen.

Die o.g. Themen finden sich in den unterschiedlichen Fächern und Lernbereichen sowie über mehrere Jahrgangsstufen hinweg wieder. Der Unterricht erfolgt grundsätzlich altersgerecht und mit der nötigen Sensibilität. Lehrkräfte können dabei durch eine diskriminierungsfreie Grundhaltung eine Vorbildfunktion einnehmen. Um die Schulen bei diesen Aufgaben zu unterstützen, finden Fortbildungen im Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg statt. Diese richten sich schwerpunktmäßig an die Berater*innen des Unterstützungssystems (BISS), die dann auf regionaler Ebene die Schulen beraten bzw. Fortbildungen anbieten. Darüber hinaus gibt es thematische Fachtagungen und Materialien. Diese sind auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg eingestellt.

Um zu vermeiden, dass LSBTTIQ*-Schüler*innen diskriminiert oder gemobbt werden, ist es wichtig, frühzeitig Aufklärungsarbeit auf den unterschiedlichen Bildungsebenen zu unterstützen und umzusetzen. Beispielhaft zu nennen ist hier die Anti-Mobbing-Handreichung „Mobbing aufgrund der sexuellen Identität“ für den Grundschul- und Sekundarbereich, die auf dem Bildungsserver BerlinBrandenburg zum Themenfeld geschlechtliche und sexuelle Vielfalt zu finden ist. Die Handreichung für den Grundschulbereich differenziert zwischen Informationen für Schüler*innen und Lehrkräfte. Die Informationsblätter für den Bereich der Sekundarstufe I unterscheiden differenzierter zwischen Schüler*innen, Schulpersonal, Lehrkräften und Schulleitung. Für das Thema und die mögliche Umsetzung im schulischen Bereich gibt es zudem die Handreichung „Schule unterm Regenbogen: HeteroHomoBiTrans-Lebensweisen im Unterricht an den Schulen im Land Brandenburg“.

Diese Handreichung beruht auf einer langjährigen Praxiserprobung von Konzepten, die ständig weiterentwickelt und durch das Zentrum für Lehrerbildung der Universität Potsdam gemeinsam mit dem Verein AndersARTiG e.V. evaluiert und im Jahr 2008 veröffentlicht wurde. Sie bietet Unterrichtvorschläge, methodisch-didaktische Hinweise sowie geeignete Kontakte und Adressen an.

Es existieren somit schon seit einiger Zeit etliche Materialien, Informationen, Beratungsangebote und Medientipps für den Unterricht, die online zu finden sind, und die die Lehrkräfte bei der Integration von queeren Themen in den Schulunterricht unterstützen. Ebenfalls geeignet ist die Vermittlung von queeren Themen durch vergleichbare Bildungs- und Aufklärungsangebote von externen Stellen (z.B. durch die Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule&Trans*Belange).

Ein gutes Beispiel ist das Bildungs- und Aufklärungsprojekt „Schule unterm Regenbogen“, zu dem bereits im April 2015 ein Kooperationsvertrag zwischen der Voltaireschule Potsdam und dem Landesverband AndersARTiG e.V. geschlossen wurde. Ziel der Kooperation ist es, den Schüler*innen und Lehrer*innen das Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt näher zu bringen und somit zu einem respektvollen und diskriminierungsfreien Miteinander im Schulalltag beizutragen. Dies erfolgt durch regelmäßige Aufklärungs- und Antidiskriminierungsworkshops in der 8. Jahrgangsstufe und einer kontinuierlichen fachlichen Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Schule.

Das Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in den Schulalltag zu integrieren, ist ein längerer Prozess. Damit es gelingt, eine gegenüber LSBTTIQ*-Lebensweisen vorurteilsfreie Schule zu gestalten, ist es wesentlich, die Elternarbeit in der schulischen Bildung einzubeziehen. Auf Elternabenden kann den Eltern das Schwerpunkthema geschlechtliche und sexuelle Vielfalt mit Unterstützung externer Fachkräfte näher gebracht werden. Ziel ist es, die Elternschaft für das Thema ebenso zu sensibilisieren wie die Schüler*innen und im Idealfall zu Partner*innen bei der Aufklärungsarbeit zu machen.

 

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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.1. - Handlungsfeld - Bildung und Aufklärung
III.1.1. - Kindertagesstätten

Die Kindertagesstätte ist einer der ersten Orte, um Kinder für die unterschiedlichsten Lebensweisen und Familienkonstellationen zu sensibilisieren und schon im Kindesalter der Entwicklung von vorurteilsbehafteten Haltungen entgegenzuwirken. Sie hat einen alters- und entwicklungsadäquaten Bildungsauftrag, der die Vermittlung von Grundwissen über den eigenen Körper umfasst (siehe § 3 Absatz 1 Satz 1 KitaG). Ferner soll über die verbindlichen Grundsätze elementarer Bildung im Bildungsbereich „Soziales Leben“ der Umgang mit Vielfalt durch das Erkennen von Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen sich selbst und anderen Kindern erlernt werden. Eine wertschätzende und vorurteilsfreie Pädagogik, die die Vielfalt der unterschiedlichsten Lebenssituationen oder Geschlechtsvarianten berücksichtigt, unterstützt die Entwicklung der Kinder hin zu einer selbstbestimmten Persönlichkeit und trägt zu einer offenen Gesellschaft bei. Damit dies gelingt, sind die pädagogischen Fachkräfte sowie die Mitarbeiter*_*innen in der Kindertagesstätte wichtige Multiplikator*innen. Sie sollten durch Fortbildungsangebote und altersgerechte pädagogische Materialien bei ihrer Bildungsarbeit unterstützt werden, um die Unsicherheit bei diesem Thema zu verlieren und das jeweilige Elternhaus einbeziehen zu können.

 

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Impressum

Queeres Brandenburg - Landeskoordinierungsstelle
Die Kommnunale Arbeitsgemeinschaft Tolerantes Brandenburg - Katte e. V. ist seit dem Jahr 2020 die Trägerin des Projektes Queeres Brandenburg - Landeskoordinierungsstelle. Das Projekt wird durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbarucherschutz gefördert. Die jeweiligen Träger der Projekte zur Aufklärung, Prävention, Beratung und Hilfe, die auf dieser Seite aufgeführt werden, sind durch die Veröffentlichung der jeweiligen Adresse gekennzeichnet. 

Katte e. V.
Jägerallee 29
14469 Potsdam

T: 0331 240 189
F: 0331 240 188
M: lks@queeres-brandenburg.info


Katte e. V.,  AG Potsdam, VR 2580 P; Vertretungsberechtigte Vorstände: Hans Kremer und Ronald Schulz. Der Verein ist vom Finanzamt Potsdam als Gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt und zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen für Spenden entspr. § 50 Abs.1 EStDV berechtigt.

Steuer-Nr. 046/141/08563, Spendenkonto 638009903 bei der Postbank Leipzig, BLZ 86010090 IBAN: DE54860100900638009903 BIC: PBNKDEFF

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