III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.3. - Handlungsfeld - Selbstbestimmung und Selbsthilfe
III.3.1. - Selbsthilfestrukturen

Um Selbstbestimmung und Selbsthilfe von LSBTTIQ* im Land Brandenburg zu unterstützen, ist es erforderlich, Beratungs- und Unterstützungsleistungen flächendeckend zu gewährleisten. Dies bedingt unter den Gegebenheiten eines Flächenlandes wie Brandenburg die Nutzung von bereits bestehenden Strukturen aus anderen Politikfeldern (z.B. die Familienverbände), die für die Belange von LSBTTIQ* „fit“ gemacht werden müssen. Eine wesentliche Grundlage hierfür sind organisierte Interessenvertretungen der LSBTTIQ*-Community, um Bedarfslagen zu artikulieren, die notwendigen Kompetenzen aufzubauen und als Multiplikator*_*innen weiterzugeben.

Damit das Wissen um die Bedarfe der Community gebündelt wird, wurde im Land Brandenburg bereits Mitte der 1990er-Jahre die Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule&Trans* Belange (LKS) des Landes Brandenburg gegründet. Seitdem wird sie durch das Land unterstützt – ähnlich wie auch andere Koordinierungsstellen und Interessenvertretungen (z.B. Familien- und Frauenverbände). Träger der Landeskoordinierungsstelle ist derzeit der Landesverband AndersARTiG e.V. Die LKS bündelt die in Beratung und Vernetzung auflaufenden Wünsche, Probleme und Bedarfe aus LSBTTIQ*-Gruppen und Vereinen sowie aus Einzelberatungen. Daneben berät die LKS die Landesregierung bei Fragestellungen im Kontext sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Durch die jährliche Beratungsstatistik ergeben sich wichtige Impulse und Orientierungspunkte für das Handeln der Landesregierung. Die LKS nimmt somit zwischen der LSBTTIQ*-Community und der Gesamtgesellschaft eine Brückenfunktion ein. Sie ist zugleich Schnittstelle zwischen Vereinen, Gruppen und Aktivist*innen aus der LSBTTIQ*-Bewegung und den zuständigen staatlichen Stellen.

Neben der LKS treten weitere Vereine wie Katte - Kommunale Arbeitsgemeinschaft Tolerantes Brandenburg e.V. für die Belange von LSBTTIQ* ein. Dabei geht es vielfach um die Beratung und Unterstützung von queeren Brandenburger*_*innen zu den unterschiedlichsten Themen wie Coming-out, Partnerschaft und auch vermehrt um den Kinderwunsch in einer queeren Beziehung. Der Verein Trans-Kinder-Netz e.V. (TRAKINE e.V.) setzt sich für die Belange von trans*-Kindern und trans*-Jugendlichen ein. Der Verein bietet Raum für den Austausch von Eltern für Eltern.

In der parallel zur Erstellung des Aktionsplans durchgeführten Online-Umfrage äußerten sich die Befragten auch zu den Angeboten aus der LSBTTIQ*-Community. Zwischen 90 und 100 Prozent halten Beratung zu Coming-out, in Fällen von Benachteiligung, Ablehnung und Ausgrenzung, Rechtsberatung und politische Interessenvertretung für (sehr und eher) wichtige Angebote, die es zu erhalten gilt.

Die LKS bietet ebenfalls die Möglichkeit von Aufklärungsarbeit und Qualifikation zu LSBTTIQ*- Lebensweisen für Jugendliche, Fachkräfte, Verwaltung und Wirtschaft an. Um die Community in den unterschiedlichen Landesteilen Brandenburgs zusammenzubringen bzw. eine neue Gruppe zu gründen, werden seitens der LKS Hilfestellungen für die Ehrenamtlichen vor Ort zu Fragen wie Förderung, Ehrenamtsbetreuung, Planung künftiger Projekte oder Organisationsberatung gegeben. Denn es ist wichtig, untereinander im Austausch zu sein und ein Sprachrohr in den politischen Raum und in die Verwaltungen zu haben.

Ehrenamtliche Akteur*_*innen haben in den unterschiedlichen Regionen Brandenburgs Gruppen, Stammtische, Freizeitaktivitäten oder Veranstaltungen gebildet bzw. initiiert. Sie engagieren sich im Großen und Kleinen in ihrer Region oder ihrer Gemeinde für die Belange von LSBTTIQ*. In der nachfolgenden Grafik wird ein Überblick darüber dargestellt.

Um die Selbsthilfestrukturen der LSBTTIQ*-Community zu unterstützen, welche größtenteils von der Arbeit durch Ehrenamtliche getragen werden, ist es sinnvoll, diese in die vorhandenen Regelstrukturen der unterschiedlichen Beratungsangebote zu integrieren. Dabei ist es wichtig herauszustellen, dass es nicht um den Ersatz spezifischer Angebote geht, sondern um deren Ergänzung.

Der erste Schritt zur Vernetzung der Strukturen ist die Kenntnis der Ansprechpersonen in den Beratungsstellen. So fördert das Land Brandenburg seit dem Sommer 2017 ein Regenbogenfamilienzentrum. Viele LSBTTIQ* möchten eine Familie gründen und mit dieser diskriminierungsfrei leben. Auch im Zuge der bundesweiten Einführung der Ehe für alle wird es einen wachsenden Beratungsbedarf von LSBTTIQ* mit Kinderwunsch geben.

Die spezifischen Fragen in diesem Zusammenhang sollen durch das spezielle Beratungsangebot beantwortet werden. Mittel- bis langfristig ist es aber das Ziel der Landesregierung, dass sich Regenbogenfamilien ebenso wie alle anderen Familien an die bisher bestehenden Beratungsstrukturen wenden können wie z.B. an Familienzentren oder Mehrgenerationenhäuser, um eine fundierte Unterstützung zu erhalten. Dafür muss das dort tätige Personal im Hinblick auf alle Bedarfe von Regenbogenfamilien fachlich geschult werden.

Ein wichtiger Punkt für die Arbeit von Selbsthilfestrukturen ist ihre finanzielle Ausstattung. Dabei ist eine gewisse Unabhängigkeit von rein staatlichen Mitteln anzustreben. Die Selbsthilfestrukturen sollen befähigt werden, Mittel aus der Zivilgesellschaft oder von Unternehmen eigenständig akquirieren zu können. Hierfür sind Fortbildungsmaßnahmen der Verantwortlichen notwendig. Bei der Vermittlung von Fortbildungsangeboten ist die Landesregierung gerne behilflich.

Auch ist eine Vernetzung und Kooperation mit der überregionalen LSBTTIQ*-Community in Deutschland erstrebenswert, um bereits vorhandene Fachkompetenz nutzen und voneinander profitieren zu können.

 

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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.2. - Handlungsfeld - Teilhabe
II.2.4. - Gesellschaft und Religion

LSBTTIQ* sollen in der öffentlichen Wahrnehmung als selbstverständlicher und gleichberechtigter Teil der Gesellschaft sichtbar werden. Das kann durch die Auswahl von Bildern in der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung oder durch die Aufnahme in Redebeiträgen durch Mitglieder der Landesregierungerfolgen. LSBTTIQ* sollen sich von der Politik selbstverständlich angesprochen und in den Blick genommen fühlen. Die Landesregierung will dazu beitragen, dass sich Gremien und Institutionen für LSBTTIQ*-Belange öffnen und für deren Themen sensibilisiert sind. Sie unterstützt alle Initiativen in den Religions- undGlaubensgemeinschaften, mit denen diese sich gegen Diskriminierung, Verachtung und Ausgrenzung von LSBTTIQ* wenden und für ein von gegenseitiger Achtung erfülltes Miteinander von Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung werben. Wie wichtig für Trans* und Inter* ein religiöses Lebensein kann, zeigt die aktuell erschienene Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Reformation für Alle*, Transidentität/ Transsexualität und Kirche“. Darüber hinaus gaben etwa 20 Prozent der Online-Befragten an, in den vergangenen fünf Jahren während der Religionsausübung diskriminiert worden zu sein. Bei Trans* lag dieser Wert noch um 15 Prozent höher.

 

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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.2. - Handlungsfeld - Teilhabe
III.2.3. - Sport

In unserer Gesellschaft gilt Sport - gleichgültig, ob in der Stadt oder auf dem Land - als niedrigschwelliges und integratives Instrument, das der Verständigung zwischen den Menschen dient. Aus diesem Grund stellt Sport, in welcher Form auch immer, einen wichtigen Bildungsort des Alltags dar.

Im Zuge einer Studie aus dem Jahr 2015 im Bundesland Sachsen-Anhalt wurde festgestellt, dass gerade trans- und intergeschlechtliche Menschen Sport als einen Bereich der Gesellschaft wahrnehmen, in dem die Zweigeschlechtlichkeit immer noch sehr ausgeprägt ist. Sport rangiert bei den Diskriminierungserfahrungen, ob in der Schule oder in Vereinen, sehr weit oben.

Die Zuteilung bei einigen Sportarten zu den Geschlechtern „Mann“ oder „Frau“ ist besonders für transund intergeschlechtliche Personen sehr schwierig. Auch akzeptieren etliche Trans* und Inter* die Zuordnung in eine Geschlechtskategorie nicht, wodurch ihnen oft die Teilnahme an Wettkampfsportarten verwehrt ist. Aus diesem Grund ist ihre gleichberechtige Teilhabe an sportlichen Aktivitäten begrenzt oder nicht vorhanden. Für die Teilhabe am Sport, besonders für trans- und intergeschlechtliche Personen, stellt auch die Nutzung von Wasch- und Umkleidekabinen, die nach der Zweigeschlechtlichkeit ausgerichtet sind, ein deutliches Hindernis dar. Gleiches gilt auch für die Nutzung von Sauna und Schwimmbadeinrichtungen, aber auch für den Sportunterricht an Schulen. In der Online-Befragung gab ein Drittel der Trans* an, in den Bereichen Sport und Kultur negative Erfahrungen gemacht zu haben. Etwa ein Viertel der schwulen Befragten gab ebenfalls an, Diskriminierungserfahrungen in diesen Bereichen gemacht zu haben. Lesben und Bisexuelle haben durchschnittlich seltener Diskriminierung während des Sports oder kultureller Veranstaltungen erlebt. Der offene Umgang mit Homo- oder Bisexualität ist in einigen Bereichen des Sports, z.B. im Fußball, noch immer nicht selbstverständlich. Dies wird dadurch besonders offensichtlich, dass homosexuelle Coming-outs von Spitzensportler*innen immer noch großes Aufsehen erregen und meist erst nach einer Sportler*_*innenkarriere erfolgen.

Die Landesregierung setzt sich dafür ein, Akzeptanz und Respekt in allen Bereichen des Sportes zu stärken und zu unterstützen. Um dieses Ziel umzusetzen, ist die Landesregierung mit dem Landessportbund (LSB) und der Brandenburgischen Sportjugend (BSJ) im Austausch. Ein erster Schritt hin zur Wertschätzung und Sichtbarmachung von LSBTTIQ* im Sport ist ein Projekt im Zuge der Förderung „Zusammenhalt durch Teilhabe“, welches durch den Bund gefördert wird. Die BSJ bearbeitet mit ihrem Projekt aus dem Förderbereich „Zusammenhalt durch Teilhabe“ seit Jahren die Themen Fremdenfeindlichkeit, Homophobie, Rassismus und Benachteiligung behinderter Menschen. Im Jahr 2015 fand in Frankfurt (Oder) eine Podiumsdiskussion zum Thema Homophobie im Fußball statt. Als Gast war Markus Urban eingeladen, der sich kurz nach seiner Fußballerkarriere als Homosexueller outete.

Das Land unterstützt die Entwicklung eines Fortbildungsmoduls zur Antidiskriminierung durch die Brandenburgische Sportjungend im Landessportbund. Neben den o.g. Themen wird es in diesem Modul vor allem auch darum gehen, die Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt zu stärken. Diese Fortbildung soll u.a. dafür geeignet sein, Lizenzen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zu verlängern. Zudem spricht es Multiplikator*_*innen an, die im Sportverein und deren Jugendabteilungen Verantwortung tragen. Ergänzend soll dieses Thema im Rahmen der Ausbildung zur staatlich anerkannten Jugendleitercard (Juleica) im Sport berücksichtigt werden. Denn eine diskriminierungsfreie Teilnahme von LSBTTIQ* am Sportleben setzt vor allem eine diesbezügliche Sensibilität und Qualifizierung von Übungsleiter*_*innen und Trainer*innen voraus.

Durch positive Fallbeispiele kann der Sport öffentlichkeitswirksam als Vermittler von Akzeptanz gegenüber sexueller und geschlechtlicher Vielfalt wirken und ein deutliches Zeichen gegen Diskriminierung jeglicher Art setzen.

 

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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.2. - Handlungsfeld - Teilhabe
III.2.2. - Gedenkkultur

Für die gesellschaftliche Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit im Hinblick auf die Verfolgung von homosexuellen Menschen spielt die Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück eine bedeutende Rolle. So hat die Brandenburgische Stiftung Gedenkstätten am 20. und 21. April 2017 unter Schirmherrschaft der Landesgleichstellungsbeauftragten ein Symposium zum Thema „Identitätspolitik und Gedenken, Schwul-Lesbische Erinnerungskultur in der Diskussion“ durchgeführt. Die Veranstaltung wurde durch die für Gleichstellungsfragen zuständige Ministerin eröffnet. Hintergrund für die Veranstaltung war, dass es bislang an einem spezifischen Gedenken an in NS-Zeit verfolgte und umgekommene lesbische Frauen und Mädchen fehlte. Sie war eine Ergänzung des bereits bestehenden Gedenkens an die mit dem „Rosa Winkel“ gekennzeichneten homosexuellen männlichen Häftlinge im ehemaligen Konzentrationslager Sachsenhausen.

An die Verfolgung von Lesben und Schwulen in der NS-Zeit zu erinnern und eine angemessene Form des Gedenkens zu finden, ist ein besonderes Anliegen der Landesregierung. Dieses Anliegen wird durch die Erarbeitung einer Wanderausstellung zum queeren Leben in Brandenburg „gestern und heute“ unterstrichen. Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich, dass nunmehr mit dem Gesetz zur Rehabilitierung der Opfer antihomosexueller Strafgesetze in Deutschland die Betroffenen endlich Genugtuung erfahren und eine gewisse Entschädigung erhalten. Die Rehabilitierung der wegen Verstoß gegen § 175 StGB vor allem in den 1950er- und 1960er-Jahren Verurteilten ist ein längst überfälliger Schritt.

 

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III. - Handlungsfelder des "Aktionsplan Queeres Brandenburg"
III.2. - Handlungsfeld - Teilhabe
III.2.1. - Kultur

Bei kulturellen und künstlerischen Prozessen geht es immer auch um eine kreative Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Verhältnissen und bestehenden Strukturen und damit auch um eine traditionelle Prägung im Hinblick auf Geschlechter und Verhalten. So richtet sich z.B. das oft verwendete Thema „Liebe in der Kunst“ zumeist an die „Hetero-Normalität“. Kulturelle Veranstaltungen und Initiativen regen aber auch dazu an, eine andere Perspektive einzunehmen und Vielfalt erfahrbar zu machen. Zugleich bieten sich für LSBTTIQ* Identifikationsmöglichkeiten, wenn diese die traditionellen Kulturangebote ergänzen.

Verschiedene Kultureinrichtungen in Brandenburg greifen das Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt bereits auf. Zu erwähnen ist hier beispielsweise die vom Hans Otto Theater in Potsdam im Jahr 2015 sehr erfolgreich entwickelte Inszenierung des Musicals La Cage aux Folles (Ein Käfig voller Narren), die auch überregional und in Veranstaltungshinweisen der queeren Community positiv besprochen wurde. Auch die aktuelle Druckbroschüre von Kulturland Brandenburg zum KulturlandJahr 2017 REFORMATION greift das LSBTTIQ*-Thema in ihrer Bebilderung auf.

Die Landesregierung prüft, ob und ggf. wie die Vielfalt geschlechtlicher Identitäten und sexueller Orientierung in Kunst und Kultur verstärkt sichtbar gemacht werden kann, z.B. durch einen Dialog mit den Brandenburger Museen, Kinos und Theatern, durch eine Sensibilisierung von Kunst- und Kulturverbänden, durch die Ausweitung von Inhalten und Programmen sowie bei der Auslobung von Preisen und der Durchführung von kulturellen Veranstaltungen.

Die Landesregierung schätzt die kulturell aktiven Vereine und Initiativen aus der Brandenburger LSBTTIQ*-Community als wichtige Partner*_*innen im Kulturbereich. Sie unterstützt öffentlichkeitswirksame Projekte und niedrigschwellige Angebote für junge LSBTTIQ*. Die Landesregierung setzt sich auch dafür ein, dass die Zusammenarbeit mit den Netzwerken der Kulturschaffenden vor Ort und die Entwicklung von Angeboten mit LSBTTIQ*-Bezug aus den Regionen heraus gestärkt werden. Bei einer möglichen Fortschreibung der kulturpolitischen Strategie prüft die Landesregierung, den Aspekt Diversity stärker in den Blick zu nehmen.

 

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Impressum

Queeres Brandenburg - Landeskoordinierungsstelle
Die Kommnunale Arbeitsgemeinschaft Tolerantes Brandenburg - Katte e. V. ist seit dem Jahr 2020 die Trägerin des Projektes Queeres Brandenburg - Landeskoordinierungsstelle. Das Projekt wird durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbarucherschutz gefördert. Die jeweiligen Träger der Projekte zur Aufklärung, Prävention, Beratung und Hilfe, die auf dieser Seite aufgeführt werden, sind durch die Veröffentlichung der jeweiligen Adresse gekennzeichnet. 

Katte e. V.
Jägerallee 29
14469 Potsdam

T: 0331 240 189
F: 0331 240 188
M: lks@queeres-brandenburg.info


Katte e. V.,  AG Potsdam, VR 2580 P; Vertretungsberechtigte Vorstände: Hans Kremer und Ronald Schulz. Der Verein ist vom Finanzamt Potsdam als Gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannt und zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen für Spenden entspr. § 50 Abs.1 EStDV berechtigt.

Steuer-Nr. 046/141/08563, Spendenkonto 638009903 bei der Postbank Leipzig, BLZ 86010090 IBAN: DE54860100900638009903 BIC: PBNKDEFF

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